zur Druckansicht

Härtefallfonds Spätaussiedler - Antragsfrist endet am 30. September

Wie bereits in der Banater Post berichtet, besteht seit Mitte Januar 2023 die Möglichkeit, Anträge an die Stiftung Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) zu stellen. Unter den Begriff der Spätaussiedler fallen diejenigen Deutschen aus dem Osten, die nach dem 1. Januar 1993 nach Deutschland zugezogen sind. Alle, die früher gekommen sind, fallen nicht in die Kategorie jener Personen, die von der Stiftung unterstützt werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Betroffenen erhalten zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Bei der pauschalen Einmalzahlung handelt es sich um einen finanziellen Ausgleich außerhalb des Rentenrechts. Die Leistung der Stiftung Härtefallfonds wird auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht gezahlt. Die pauschale Einmalzahlung der Stiftung Härtefallfonds beträgt 2500 Euro.

In einem Brief an den Bundesvorsitzenden unserer Landsmannschaft, Peter-Dietmar Leber, vom 30. August, weist die Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik, daraufhin, dass bisher „rund 138000 Anträge bei der Geschäftsstelle der Stiftung eingegangen sind. Davon entfallen knapp 13000 Fälle auf Betroffene aus der Ost-West-Rentenüberleitung, ca. 48000 Fälle auf jüdische Kontingentflüchtlinge und gut 77000 Fälle auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Die Geschäftsstelle „Stiftung Härtefallfonds“ mit Sitz in Cottbus entscheidet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Anträge und nimmt die Auszahlung der Leistungen vor. Die Aussiedlerbeauftragte weiter: „Am 30. September 2023 läuft die Antragsfrist für die Zahlung von Leistungen der Stiftung Härtefallfonds ab. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle potenziell Berechtigten rechtzeitig ihren Antrag auf Leistungen der Stiftung Härtefallfonds stellen. Mit diesem Anliegen hat sich bereits die Geschäftsstelle der Stiftung mit Schreiben vom 14. Juli 2023 an ausgewählte Sozial- und Wohlfahrtsverbände und an die Länder gewandt. Wir möchten dieses Anliegen erneuern und bitten Sie, mit einem breiten Aufruf auf den Härtefallfonds und auf den Ablauf der Antragsfrist am 30. September 2023 aufmerksam zu machen. Zuletzt sind pro Woche rund neue 1000 Anträge bei der Geschäftsstelle der Stiftung eingegangen. Das zeigt: Wir haben noch nicht alle Menschen erreicht. Für nähere Informationen zur Stiftung Härtefallfonds fügen wir unserem Schreiben das von der Stiftung entwickelte Informationsblatt bei.“ Das Informationsblatt wurde auch den Vorständen aller landsmannschaftlichen Gliederungen zur Verfügung gestellt.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr gerne zur Verfügung.

Außerdem ist ein Informationsportal der Stiftung Härtefallfonds auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingerichtet (https://www.bmas.de/DE/Soziales/Haertefallfonds/haertefallfonds.html). Dort sind umfangreiche Informationen zu den Berechtigtengruppen, den Voraussetzungen für die Zahlung der Härtefallleistung und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Anträge zum Herunterladen eingestellt.