Wie Sie der letzten Banater Post entnehmen konnten, ist das Entschädigungsgesetz 211/2013 für während der kommunistischen Diktatur in Rumänien politisch verfolgte rumänische Staats-bürger, die jetzt nicht mehr im Besitz der rumänischen Staatsbürgerschaft sind, in Kraft getreten. Zu diesem Personenkreis gehören laut Gesetz auch die ehemaligen Russlanddeportierten, die ehemaligen Baragan-Deportierten aber auch ehemalige politische Häftlinge in der Zeit von März 1945 bis Dezember 1989.
Die zuständigen Kreisbehörden:
- Agentie judeteana pentru plati si inspectie sociala, Str. Florimund de Mercy nr. 2, cod 300085 Timisoara, Rumänien, für Betroffene mit letztem Wohnsitz im Kreis Temesch
- Agentia judeteana pentru Plati si Inspectie sociala Arad, str. Str.Gh.Lazar nr.20, cod 310126, Arad, Rumänien, für Betroffene mit letztem Wohnsitz im Kreis Arad
- Agentie judeteana pentru plati si inspectie sociala Caras Severin, Str.Traian Lalescu nr.27, cod 320050, Resita, Rumänien, für Betroffene mit letztem Wohnsitz im Kreis Karasch-Severin
Die jeweils zuständigen Kreisbehörden haben mittlerweile Merkblätter herausgegeben, wo genau festgelegt ist, welche Unterlagen Betroffene bei der Antragstellung benötigen. Die Blätter können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Sie können diese bei Bedarf betroffenen Mitgliedern und Landsleuten zur Verfügungen stellen. Beachten Sie bitte, dass Betroffene den Antrag persönlich (was bei vielen bereits betagten Landsleuten nicht mehr möglich sein wird) oder durch einen Bevollmächtigten (mit „procura speciala“) stellen müssen.
Wir werden in der Banater Post über die weitere Entwicklung und erste Erfahrungen bei der Durchführung dieses Gesetzes berichten.
Bundesvorsitzender Peter-Dietmar Leber