Die Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V. ehrt seit 1974 anlässlich des jeweiligen Heimattages der Banater Schwaben durch die Verleihung des „Ehrenbriefes der Landsmannschaft“ Landsleute, die sich um das Wohl der Banater Schwaben, um die Erhaltung ihrer Kulturwerte und um das Banat besonders verdient gemacht haben. Gemäß den Richtlinien für die Verleihung der Ehrenbriefe muss der oder die Vorgeschlagene „das 65. Lebensjahr überschritten haben und unbescholten sein“, muss „sich im Banat, in Deutschland, in Österreich oder in Übersee in selbstloser Weise um die Belange des Banats und der Banater Schwaben eingesetzt haben. Der Einsatz kann im kulturellen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Wirken, in der politischen Interessenvertretung, in der Betreuungs- und Eingliederungshilfe, im sozialen Einsatz wie auch in der organisatorischen Mitarbeit zum Ausdruck gekommen sein. Die Gesamtleistung des oder der zu Ehrenden soll jedoch über das hinausragen, was man von jedem pflichtbewusstem Mitglied unserer Gemeinschaft erwartet.
Vorschläge für die Verleihung der Ehrenbriefe, insbesondere von den Kreis- und Landesverbänden und den Heimatortsgemeinschaften, sind schriftlich mit entsprechenden Begründungen bis zum 15. Mai an die Bundesgeschäftsstelle der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V., Sendlinger Straße 46, 80331 München, zu richten.