Die Verschleppung zur Zwangsarbeit der Deutschen in Rumänien in die Sowjetunion war eines der einschneidendsten Ereignisse in der Biografie dieser Menschengruppe. Deswegen wird es sehr begrüßt, dass Rumänien nun auch Kinder dieser Opfer in Entschädigungsregeln einbezieht (siehe Rumänien verabschiedet Gesetz zur Ergänzung des Dekretes 118/1990 und des Gesetzes 130/2020: Kinder von Deportationsopfern einbezogen).
Betroffene benötigen Belege für die erlittene Maßnahme. Diese befinden sich in den Archiven der Behörde zur Verwaltung der Securitateakten in Bukarest CNSAS. Betroffenen werden auf Antrag Kopien dieser Listen übermittelt.
Um möglichst vielen Betroffenen helfen zu können, planen die landsmannschaftlichen Verbände mit Unterstützung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Nationale Minderheiten alle verfügbaren Listen zu sammeln, um diese so allen darin vermerkten Personen auf Anfrage zur Verfügung stellen zu können. Wir rufen daher alle Landsleute, die auf Anfrage bereits Verschleppungslisten von der CNSAS erhalten haben, in welchen mehrere Betroffene vermerkt sind, auf, diese - möglichst mit allen Begleitblättern und vollständig - kurzfristig in gut lesbarer Kopie an die Bundesgeschäftsstelle der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V., Karwendelstr. 32, 81369 München, zu senden. Eingehende Listen werden dann nach Ortschaften geordnet und werden so einer einfacheren Suche und Archivierung zugänglich.
Das ist ein Zeichen der Solidarität unter den Betroffenen und ein wesentlicher Beitrag dazu, dieses kollektive Schicksal auch für die Zukunft festzuhalten.