zur Druckansicht

Altersarmut bei Spätaussiedlern abmildern

Die Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen fordert die Bundesregierung erneut auf, das Altersarmutsrisiko bei Spätaussiedlern mit geeigneten Maßnahmen abzumildern und somit die bestehende Generationenungerechtigkeit im Rentenrecht für diesen Personenkreis zu beseitigen.

Nach wie vor blickt die Bundesversammlung mit Besorgnis auf das gesamtgesellschaftlich ansteigende Risiko der Altersarmut. Zwar hat die Bundesregierung in diesem Jahr ein Rentenpaket beschlossen. Unverständlich ist jedoch, dass der Personenkreis der Spätaussiedler in diesem Gesetz keine  Berücksichtigung und deren Lebensarbeitsleistung keine Anerkennung gefunden hat. In den 1990er Jahren wurden einseitige, diesen Personenkreis benachteiligende Rentenkürzungen vorgenommen. So erfolgten 1996 etwa eine pauschale Kürzung der durch Beitragszahlung vor dem Zuzug erworbenen Anwartschaften im Sinne des Fremdrentengesetzes (FRG) um 40 Prozent und zusätzlich eine lebensleistungsunabhängige Deckelung der Entgeltpunkte auf einen Betrag unterhalb der Armutsgrenze. Erschwerend wirkt zudem, dass schon seit 1993 Ehegatten und Abkömmlinge nicht mehr zum FRG-berechtigten Personenkreis gehören. Dadurch führt eine allein auf FRG-Zeiten basierende Alterssicherung Familien deutscher Spätaussiedler zwangsläufig in die Altersarmut.

Die derzeitigen Regelungen werden in keiner Weise der Lebensarbeitsleistung und dem Schicksal der Betroffenen gerecht, denen es erst Anfang der 1990er Jahre überhaupt möglich war, in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen. Deren Familienstrukturen tragen seit Jahren dazu bei, die gesetzliche Rente in unserem Land zu stützen. Die Zahlen unseres umlagefinanzierten Rentensystems zeigen, dass eine besonders leistungsfähige Nachwuchsgeneration aus den Familien der Spätaussiedler Überschüsse in die Rentenkasse einzahlt, der Elterngeneration aber die korrespondierenden Auszahlungen pauschal gekürzt werden.

Dem kann z.B. mit folgenden Maßnahmen begegnet werden:

  • Anhebung der anrechenbaren FRG-Entgeltpunkte sowohl bei Alleinstehenden als auch bei Verheirateten,
  • Aufhebung der pauschalen Kürzung der FRG-Rente um 40 Prozent,
  • Abbau bürokratischer Hürden und finanzieller Belastungen beim Rentenbezug aus dem Ausland,
  • Verlängerung der Erklärungsfrist für Kindererziehungszeiten.

Im Bundesrat hat es bereits mehrfach Initiativen zu diesem Thema gegeben, zuletzt in diesem Jahr vonseiten des Freistaates Bayern. Wir ermutigen hiermit sämtliche Bundesländer, diese Initiativen aufzugreifen.

Gerade vor dem Hintergrund des 65. Jubiläums des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) muss es für die Bundesregierung jetzt Zeit sein zu handeln, um somit Solidarität mit den Spätaussiedlern zu zeigen. Bis heute leidet dieser Teil der deutschen Bevölkerung in besonderer Weise unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges. Eine angemessene Alterssicherung, auch im Sinne des sozialen Friedens, ist nötig.