Ergänzungen zu dem Beitrag „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge hilft weiter“: Bezugnehmend auf den Beitrag in der Banater Post vom 20. Februar 2011 (Seite 5) hat uns die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge mitgeteilt, dass die Reduzierung der Hilfsbeträge der Stiftung im Wesentlichen auf der stark gestiegenen Anzahl der Anträge basiert. Zwangsläufig entfallen somit auf jeden Antragsteller geringere Summen. Die Höhe der 2011 möglichen Unterstützung wurde noch nicht bestimmt, die Stiftung kann nach Prüfung der Einzelfälle höhere oder niedrigere Beträge bewilligen. Nach Auffassung des für das Häftlingshilfegesetz federführenden Innenministeriums sei im allgemeinen kein politischer Grund für die Russlandverschleppung anzunehmen. Die Behörden sind jedoch weiterhin in allen Bundesländern verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ausnahmsweise ein politischer Grund der Verschleppung vorliegt. In Bayern prüft man nach den gleichen gesetzlichen Vorgaben, kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis.