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Der Geheimdienst Securitate und die Aktion »Rückgewinnung«

Walter Tonta

CNSAS-Behörde legt umfangreiche Dokumentensammlung zum Freikauf der Rumäniendeutschen in den Jahren 1962 bis 1989 vor.

Der aus dem Banat stammende und in Berlin lebende Rundfunkjournalist Ernst Meinhardt hat einen entscheidenden Beitrag zur Aufarbeitung eines wichtigen Kapitels unserer jüngsten Geschichte erbracht: der Freikauf der Rumäniendeutschen durch die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren des Kommunismus’. Seit 2004 hat er bisher freigegebene Aktenbestände des Bundesarchivs in Koblenz und des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes in Berlin eingesehen und ehemals mit der Ausreiseproblematik befasste deutsche Politiker befragt, die sich aber in der Regel wenig auskunftsfreudig zeigten. Den Durchbruch bei seinen Recherchen schaffte er erst in den Jahren 2009/2010 infolge persönlicher Gespräche und einer umfangreichen Korrespondenz mit dem langjährigen Unterhändler der Bundesregierung in dieser Angelegenheit, dem in Neuss lebenden, mittlerweile 82-jährigen Rechtsanwalt Dr. Heinz-Günther Hüsch. Vergleicht man den Wissensstand von 2005, als Ernst Meinhardt zum ersten Mal über den Freikauf der Rumäniendeutschen bei einem in Nürnberg abgehaltenen Seminar des Landesverbandes Bayern unserer Landsmannschaft referierte, mit jenem von Ende 2010, als er zur gleichen Thematik einen Vortrag auf der Tagung der Akademie Mitteleuropa in Bad Kissingen hielt (vgl. Klarheit über Bonner Zahlungen, in Banater Post Nr. 2 / 2011), ist es sicherlich nicht vermessen, von einem Quantensprung zu sprechen. In Bad Kissingen berichtete zudem Dr. Hüsch zum ersten Mal öffentlich über seine mehr als zwei Jahrzehnte dauernde Tätigkeit.

Dank der intensiven Recherchen von Ernst Meinhardt und der recht ausführlichen Auskünfte von Dr. Heinz-Günther Hüsch konnten wichtige Fakten zur Freikaufaktion offengelegt werden, unter anderem der Inhalt der sechs Vereinbarungen, die im Laufe der Jahre zwischen Dr. Hüsch im Auftrag der Bundesregierung und seinen rumänischen Verhandlungspartnern getroffen worden sind, sowie sämtliche Pro-Kopf-Beträge, die von 1968 bis 1989 von Bonn an Bukarest gezahlt wurden.

Der komplette Beitrag ist in der Banater Post Nr. 18/2011 auf 2 Seiten zu lesen. Bis zum 4. Oktober können Sie diese Ausgabe als Bestandteil des Probeabos bestellen.