zur Druckansicht

Der Freikauf – seit Jahrhunderten ein einträgliches Geschäft (3)

Ernst Meinhardt (Foto: www.kulturraum-banat.de)

Freikauf der Rumäniendeutschen

Wie der Freikauf rumänischer Juden, so hat auch der Freikauf der Rumäniendeutschen in den 1950-er Jahren begonnen. Das älteste Dokument, das ich im Bundesarchiv in Koblenz fand und in dem von rumänischen Geldforderungen für ausreisewillige Deutsche die Rede ist, stammt aus dem Jahr 1954.(14)

Wie im Falle der DDR begann auch in Rumänien alles mit dem Freikauf politischer Häftlinge. Nach dem Zweiten Weltkrieg richtete die Bundesregierung die „Zentrale Rechtsschutzstelle“ ein. Sie hatte die Aufgabe, sich um deutsche Staatsangehörige zu kümmern, die infolge der Kriegsereignisse im Ausland verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren. Ursprünglich unterstand die Zentrale Rechtsschutzstelle dem Bundesjustizministerium. 1952 wurde sie dem Auswärtigen Amt zugeordnet.(15)

Die Rechtsschutzstelle arbeitete mit deutschen Vertrauensanwälten zusammen. Jeder Anwalt hatte „sein“ Land, um das er sich kümmerte. Das waren nicht nur osteuropäische, sondern auch westliche Länder, z. B. Frankreich, die Niederlande, Dänemark, Norwegen.

Für Rumänien war der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Ewald Garlepp zuständig. Sein ursprüngliches Mandat lautete: Kümmern Sie sich um deutsche Staatsangehörige, die aus politischen Gründen in rumänischen Gefängnissen sitzen. Später wurde das Mandat erweitert: Kümmern Sie sich auch um deutsche Volkszugehörige, die aus politischen Gründen in Rumänien inhaftiert sind.

Dr. Garlepp tat das. In einem ersten Schritt versuchte er, die Häftlinge freizubekommen. In einem zweiten Schritt bemühte er sich um eine Ausreisegenehmigung für sie und ihre Angehörigen. Freilassung und Ausreise gab es aber nicht kostenlos. Rumänien forderte für die Häftlinge 7000 DM, für ihre Angehörigen 5000 DM. Offiziell liefen diese Zahlungen als „Erstattung von Auslagen und Gebühren“. Das Geld kam von der Zentralen Rechtsschutzstelle, von den zwei großen deutschen Kirchen sowie von den Familienangehörigen, die in Deutschland lebten.(16)

Dr. Garlepps Partner auf rumänischer Seite waren Rechtsanwälte, die vom rumänischen Geheimdienst angeworben worden waren. Sein offizielles Mandat war, wie gesagt, sich um politische Häftlinge zu kümmern. Er weitete es aber von sich aus auch auf „normale Ausreisewillige“ aus. 2011 war ich zu einem Interview in Baden-Württemberg bei einer siebenbürgischen Familie, die 1963 über Dr. Garlepp nach Deutschland ausreiste. Meine Interviewpartner sagten, dass sie in Rumänien in keiner Weise politisch verfolgt wurden. Für ihre Ausreise zahlten ihre Angehörigen in Deutschland 30000 DM an Dr. Garlepp.(17)

Ebenfalls 1963 ist der deutsche Rockmusiker Peter Maffay mit seiner Familie aus Siebenbürgen nach Deutschland ausgereist. Für die Ausreise zahlte eine in den USA lebende Tante 17000 Dollar. Das hat Peter Maffay 2012 in einer Sendung des Fernsehens der Deutschen Welle bestätigt. Was unklar blieb, ist, ob seine Familie mit Hilfe von Dr. Garlepp ausgereist ist oder mit Hilfe eines anderen Mittelsmanns.(18)

Ich kenne auch Rumäniendeutsche, die über den vorhin erwähnten Londoner Geschäftsmann Henry Jacober ausgereist sind. Für sieben Personen, die 1964 in die Bundesrepublik Deutschland kamen, erhielt Jacober 10000 Dollar, was damals 44000 DM entsprach. Eingezahlt wurde das Geld im Jahr 1963 auf ein Nummernkonto in der Schweiz.(19)

Insgesamt kamen in der Zeit, in der Dr. Garlepp für die Zentrale Rechtsschutzstelle arbeitete, rund 16500 Rumäniendeutsche nach Deutschland. Für wie viele von ihnen gezahlt wurde, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. In Berichten an das Auswärtige Amt spricht Dr. Garlepp mal von fünf, mal von zehn Prozent, für die „Ablösebeträge“ gezahlt wurden.(20)

1967 entschloss sich die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit Dr. Garlepp zu beenden. An seine Stelle setzte sie den Neusser Rechtsanwalt und CDU-Politiker Dr. Heinz-Günther Hüsch. Dieser stellte den Freikauf auf eine neue Grundlage. Er verhandelte mit der rumänischen Seite nicht mehr – wie sein Vorgänger – nur über Einzelfälle, sondern über alle Rumäniendeutschen. In den Vereinbarungen, die er mit der rumänischen Seite schloss, ging es im Wesentlichen um die folgenden drei Punkte: 1. Rumänien verpflichtet sich, in einem genau festgelegten Zeitraum – in der Regel fünf Jahre – eine genau festgelegte Anzahl von Angehörigen der deutschen Minderheit ausreisen zu lassen; 2. Deutschland verpflichtet sich, für jeden Aussiedler an die rumänische Seite einen genau festgelegten Ablösebetrag zu zahlen; 3. Beide Seiten verpflichten sich zu strengster Geheimhaltung sämtlicher Vereinbarungen.

Dr. Hüschs Verhandlungspartner waren immer hohe Offiziere des Geheimdienstes Securitate.

Die Vereinbarungen hatten nach außen hin immer die Form von „Privatvereinbarungen“ zwischen Dr. Hüsch und seinem jeweiligen rumänischen Verhandlungspartner. Der deutsche und der rumänische Staat, die deutsche und die rumänische Regierung, ein deutsches und ein rumänisches Ministerium durften offiziell nicht in Erscheinung treten.

In den ersten drei Vereinbarungen von 1969, 1970 und 1973 wurden die deutschen Zahlungen an Rumänien nach Kategorien auf-geschlüsselt. In der Vereinbarung von 1973 galt zum Beispiel: für einen Studenten 5500 DM; für einen Studenten in den letzten beiden Studienjahren 7000 DM; für einen Akademiker mit abgeschlossener Hochschulausbildung 11000 DM, für einen Facharbeiter 2900 DM, für Personen, die in keine dieser Kategorien fielen, z. B. Kinder, Schüler, Hausfrauen, Arbeiter, Rentner 1800 DM.

1978 gelang es, von der Kategorisierung wegzukommen. Sie hatte ständig zu Streit geführt. Ab 1978 wurde ein einheitlicher Betrag von 4000 DM pro Person gezahlt. 1983 erhöhte er sich auf 7800 DM, 1988 auf 8950 DM. Das waren die „Preise“, die die Bundesregierung für „normale Aussiedler“ zahlte. Zu den „normalen Aussiedlern“ gehörten ab einem bestimmten Zeitpunkt auch Flüchtlinge. Das lief über die Formel „nachträgliche Legalisierung“. Rumänien stand ursprünglich auf dem Standpunkt: Wer flüchtet, dessen Angehörige können später nicht unter Berufung auf die „Familienzusammenführung“ einen Ausreiseantrag stellen. Dr. Hüsch überzeugte seine Verhandlungspartner: Wenn ihr Flüchtlinge so behandelt, als seien sie legal ausgereist, bekommt ihr für sie einen Ablösebetrag, wie er euch auch für einen „normalen Aussiedler“ zusteht.(21)

Sehr viel höhere Summen musste die deutsche Seite für sogenannte „Härtefälle“ bezahlen. Ein „Härtefall“ war beispielsweise der Fall des Handballers Hans-Günther Schmidt vom VfL Gummersbach. Schmidt setzte sich 1963 bei einem Turnier in Deutschland von seiner Mannschaft ab. Über die Ausreise seiner Eltern musste Dr. Hüsch mit der rumänischen Seite 21 Mal verhandeln. Als Rumänien die Ausreise kurz vor Weihnachten 1974 genehmigte, zahlte Dr. Hüsch dafür über 65000 DM. Das war eine Summe, die die damals gültigen „Ablösebeträge“ um ein Vielfaches überschritt.(22)

Am 4. Dezember 1989, keine drei Wochen vor dem Sturz des Diktators Nicolae Ceausescu, kündigte Rumänien die erst ein Jahr zuvor geschlossene Vereinbarung mit Dr. Hüsch. Warum, das wurde nie richtig klar.(23)

Wie viel Geld in der Zeit zwischen 1969 und 1989 von Bonn nach Bukarest geflossen ist, lässt sich nicht genau sagen. Wir wissen zwar, wieviele Aussiedler in diesem Zeitraum aus Rumänien nach Deutschland gekommen sind; wir wissen auch, wie hoch die vereinbarten Pro-Kopf-Beträge waren. Wir können sie aber für den Zeitraum 1969–1978 nicht zuordnen, weil es keine Statistik gibt, die ausweist: unter den Aussiedlern aus Rumänien waren so und so viele Studenten, so und so viele Studenten in den letzten zwei Studienjahren, so und so viele Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, so und so viele Facharbeiter, Hausfrauen, Schüler, Rentner usw.

Gehen wir von einem Durchschnittsbetrag von 4500 bis 5000 DM aus, der mir realistisch erscheint, dann dürften etwa eine Milliarde DM von Deutschland nach Rumänien geflossen sein. In dem Zeitraum 1968–1989, in dem Dr. Hüsch deutscher Verhandlungsführer war, kamen rund 225000 Rumäniendeutsche in die Bundesrepublik Deutschland.(24)

Menschenhandel versus Barmherzigkeit

Spricht man vom „Freikauf“, schwingt unterschwellig immer auch der Verdacht des „Menschenhandels“ mit. Wenn Staaten oder Regierungen politische Häftlinge nur dann freilassen, wenn sie von anderen Staaten freigekauft werden, machen sich die Verkäufer des Menschenhandels schuldig. Ebenso macht sich ein Staat des Menschenhandels schuldig, wenn er Menschen nur dann in einen anderen Staat ausreisen oder auswandern lässt, wenn er dafür von dem anderen Staat ein „Kopfgeld“ oder einen „Ablösebetrag“ oder eine „Loskaufsumme“ oder was auch immer erhält. Insofern müssen sich die kommunistischen Machthaber der DDR und Rumäniens vorwerfen lassen, dass sie Menschenhandel betrieben haben.

Ganz anders sehe ich die Dinge im Falle der Staaten, die an Diktaturen gezahlt haben, um politischen Häftlingen zur Freiheit zu verhelfen oder um Ausreisewilligen zu einem Ausreisevisum zu verhelfen. Hier teile ich ohne wenn und aber die Ansicht unseres langjährigen bundesdeutschen Verhandlungsführers Dr. Heinz-Günther Hüsch. In unserem ersten Interview sagte er: „Ich war und bin der festen Überzeugung, dass es ein christliches Werk ist, Gefangene zu befreien. Und ich habe die Rumäniendeutschen als Gefangene, als politisch Gefangene, als aus politischen Gründen festgehaltene Menschen bewertet. Für mich ist die Bergpredigt in diesem Punkt eine Orientierung. Und die Werke der Barmherzigkeit.“(25)

Anmerkungen

(14) Deutsche Wirtschaftsdelegation, Wien, den 9. Dezember 1954, Aktenzeichen 304-07/3352/54 Ber. Nr. 760/54; Fundort: Bundesarchiv Koblenz.

(15) E-Mail-Schreiben des Archivs des Auswärtigen Amtes, Berlin, 12. Juni 2007.

(16) Vermerk über eine Ressortbesprechung im Auswärtigen Amt am 3.12.1962, Vermerk verfasst in Bonn am 19. Dezember 1962, Aktenzeichen I 7 – 4350 – 12575/62 III, Fundort: Bundesarchiv Koblenz.

(17) Ernst Meinhardt: Interview mit Roswitha und Reinhard Lang sowie mit Ruth und Dr. Reinhart Czetto, Lauffen am Neckar, 14. Mai 2011.

(18) Deutsche Welle Fernsehen, 6. Februar 2012, Sendung „Typisch deutsch“, Wiederholung: 12. August 2012.

(19) Ernst Meinhardt: Telefongespräch mit Rechtsanwalt Willibald Reb, Berlin, 3. November 2011.

(20) Festschrift Landsmannschaft der Banater Schwaben – 40 Jahre Landsmannschaft 1949/50 – 1989/90, München 1990, S. 348; Auswärtiges Amt, Bonn, 3. Mai 1963, „Aufzeichnung über eine Besprechung mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Garlepp“, Stuttgart, Fundort: Bundesarchiv Koblenz; Brief von Dr. Ewald Garlepp an die Zentrale Rechtsschutzstelle im Auswärtigen Amt in Bonn, Stuttgart, 15. Januar 1964, maschinengeschrieben, 5 DIN-A-4-Seiten.

(21) Ernst Meinhardt: Interviews mit Dr. Heinz-Günther Hüsch, Neuss, 21. November 2009, 16. Juli 2010 und 7. Mai 2012.

(22) Ernst Meinhardt: Interview mit Dr. Heinz-Günther Hüsch, Neuss, 7. Mai 2012.

(23) Ernst Meinhardt: Interview mit Dr. Heinz-Günther Hüsch, Neuss, 21. November 2009.

(24) Festschrift Landsmannschaft (wie Anm. 20), S. 348.

(25) Ernst Meinhardt: Interview mit Dr. Heinz-Günther Hüsch, Neuss, 21.11.2009.