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Mit eigenem Antlitz, hinter dem Stacheldraht ...

Die Frontispizseite der Online-Ausstellung

Note der Rumänischen Kommission für die Durchführung des Waffenstillstandes an General Vinogradov Quelle: CNSAS

Die Aushebung der Deutschen zum Abstransport in die Sowjetunion, Grafik von Sebastian Leicht

Wann immer sich Anknüpfungspunkte ergeben – Gedenktage und Jubiläen, aktuelle Debatten in Politik und Medien –, konzipiert und präsentiert der sich vor allem mit der Tätigkeit des kommunistischen Geheimdienstes befassende rumänische Nationalrat für die Erforschung der Securitate-Archive (Consiliul Naţio-nal pentru Studierea Arhivelor Secu-rităţii) im Rahmen der historischen Bildungsarbeit und der Öffentlichkeitsarbeit Ausstellungen mit Material aus seinen eigenen Archivbeständen, um historische Themen in den Schulunterricht und in das breite Publikum zu tragen. Die neueste, von Virgil Ţârău wissenschaftlich koordinierte und von Cristina Anisescu und anderen Mitarbeitern konzipierte digitale Ausstellung ist aus einem Forschungsprojekt hervorgegangen und befasst sich mit der Deportation der Rumäniendeutschen in die Sowjetunion: „Mit eigenem Antlitz, hinter dem Stacheldraht... Die Deportation der Volksdeutschen in die UdSSR – eine Geschichte in Dokumenten“ (Cu faţa, în spatele sârmei ghimpate. Deportarea etnicilor germani în URSS – o istorie documentară).

Die Autoren greifen im Titel und im Text der Ausstellung auf den Begriff „etnici germani“ (Volksdeutsche) zurück. Heute wird bei uns der Begriff „Volksdeutsche“ meist im Zusammenhang mit der „völkischen“ Ideologie des Nationalsozialismus benutzt. In Rumänien hingegen ist der theoretisch kaum reflektierte, auch mit Bezug auf andere Ethnien wie „ethnische Rumänen“ oder „ethnische Ungarn“ verwendete Terminus, womit rumänische oder ungarische Minderheitenangehörige im Ausland gemeint sind, nicht ideologisch belastet.

Die Deportation in die Sowjetunion zum sogenannten „Wiederaufbau“ im Januar 1945 ist für die Autoren der Ausstellung ein „heikles Thema“ der Geschichte der deutschen Minderheit in Rumänien, das trotz der alljährlich im ganzen Land, insbesondere in den deutschen Siedlungsgebieten stattfindenden Gedenkveranstaltungen für die Opfer der Deportation „in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt ist“. Der für die Ausstellung ausgewählte Dokumentenkorpus soll nicht nur das Ereignis aus der Perspektive eines institutionellen Hauptakteurs ausleuchten, sondern auch „einen Ausgangspunkt für eine unvoreingenommene, wissenschaftlich fundierte Diskussion bieten“.

Die digitale Ausstellung

Die klar gegliederte Ausstellung befasst sich mit dem Kontext der Deportation, mit ihrem Verlauf und ihren mittelfristigen Folgen. Die Chronologie der ausgestellten Dokumente erstreckt sich vom Herbst 1944 bis Ende 1950, ein Zeitraum einschneidender politischer, institutioneller und gesellschaftlicher Veränderungen, die auch die Emittenten und Adressaten der Dokumente, die Gegenstand der Ausstellung sind – Sicherheitspolizei und Gendarmerie –, betrafen. Die Auswahl der Dokumente deckt alle Gebiete ab, in denen Deutsche lebten, Schwerpunkt bilden jedoch Siebenbürgen und das Banat.

Die Ausstellung ist als Video auf der Website des CNSAS (http://cnsas.ro) zugänglich, sie kann aber auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. Ihre Autoren und Gestalter machen sehr viel richtig. Sie zeigen, wie gut es gelingen kann, Analoges im Digitalen darzustellen. Die klare und simple Seite ist nicht verspielt und weist ein gutes Gewicht zwischen Text und Illustration aus. Ihre Inszenierung nutzt alles, was eine einfache Website ausmacht, ohne dass es um reine Effekte geht. Sie zieht in das Deportationsgeschehen die klassischen Medien Text, Bild und Musik ein. Die Anzahl der Dokumente ist beachtlich, dennoch bleibt die Ausstellung übersichtlich. 

Die Visualisierung ist chromatisch zurückhaltend. Grautöne bestimmen den symbolischen Hintergrund, der aus einem verwirrenden Netz von Bahnlinien, Gleiskreuzungen und vor allem Stacheldraht besteht. Die präsentierten Dokumente sind in den Stacheldraht eingebunden, wodurch eine emotionale Bindung zum Ausdruck gebracht wird. Die Inhalte der gezeigten Akten und Dokumente werden in knappen Unterschriften dargestellt. Leider sind die präsentierten Dokumente mehrmals von den Unterschriften überdeckt und damit dem Leser unzugänglich. Einige Dokumente sind kontrastschwach und hätten bearbeitet werden müssen.

Im Mittelpunkt meiner Ausführungen stehen die Dokumente mit Banat-Bezügen, die in den nationalen, regionalen und lokalen Kontext gestellt werden.

Entscheidungsfindung und Organisation

Die Deportation der Deutschen aus Rumänien war Teil einer umfangreichen Operation, die seit 1943 von der sowjetischen Führung geplant war und mit dem Vorrücken der Front nach Westen schrittweise Gestalt angenommen hat. Der Erlass Nr. 7161 des Staatskomitees für Verteidigung der UdSSR, unterzeichnet von seinem Präsidenten, Marschall Josip Visarionovich Stalin, ordnete am 16. Dezember 1944 die Durchführung der Deportation von Deutschen aus Rumänien, Bulgarien und aus jenen Gebieten Jugoslawiens, Ungarns und der Tschechoslowakei, die von der Roten Armee besetzt waren, an.

Im Folgenden soll die Chronologie der Ereignisse im Zusammenhang mit der Organisation der Deportation im Zusammenspiel von zentralen und regionalen Behörden festgehalten werden. Am 19. Dezember 1944 wurde von der Generaldirektion der Polizei (Direcţiunea Generală a Poliţiei) in Bukarest eine telefonische Anordnung an die regionalen Polizeiinspektorate (Inspectoratul Regional de Poliţie) in Temeswar, Craiova, Alba Iulia, Hermannstadt, Piteşti, Bukarest, Galaţi und Constanța versandt. Darin wurde die Registrierung der arbeitsfähigen Bevölkerung deutscher Herkunft angefordert und mitgeteilt, in welchem Rahmen die Aushebungen zu erfolgen haben.

Am 31. Dezember 1944 richtete die Kabinettsdirektion des Staatsuntersekretariats für Polizei (Subsecretariatul de Stat al Poliţiei, Direcţia Cabinet) innerhalb des Innenministeriums eine Anordnung (Aktenzeichen Nr. 37137) an alle regionalen Polizeidirektionen, in der Bezug auf einen früheren Beschluss des Ministerratspräsidiums vom 10. Dezember genommen wurde, die Deutschen zum Zweck der Deportation für den Wiederaufbau der Sowjetunion zusammenzuschreiben. Kurz werden die drei Verlaufsphasen erläutert. In der ersten Phase sollten die Ausgehobenen entsprechend den aufgestellten Tabellen unter Beachtung der festgelegten Altersgruppen in Sammelstellen gebracht werden. In der zweiten Phase sollten sie mit ihrem Gepäck zum nächsten Zwischenlager transportiert werden. In der dritten Phase sollten sämtliche aus Städten und Dörfern ausgehobenen Personen von der Polizei der Gendarmerie übergeben werden. Die Übergabe soll in einer Niederschrift festgehalten und die in den Nominaltabellen enthaltenen Namen sollen überprüft werden. Eine Kopie der Nominaltabellen sollte per Kurier über die Generaldirektion der Polizei dem Unterstaatssekretariat der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Operation eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Gendarmerie erfordert. Die geheim gehaltenen Vorbereitungen sind jedoch in die Öffentlichkeit durchgesickert, so dass seit Jahresbeginn 1945 Gerüchte über das Schlimmste im Umlauf waren: die bevorstehende Verschleppung der gesamten arbeitsfähigen deutschen Bevölkerung.

Am 3. Januar 1945 sah sich die Generalpolizeidirektion des Innenministeriums veranlasst, die Kriterien zu präzisieren, nach denen die Männer und Frauen deutscher Volkszugehörigkeit ausgehoben werden. Dabei werden auch die wenigen ausnahmsweise freizustellenden Personen erwähnt. Bezug wird auch auf den Gepäckinhalt genommen und das Aushebungs- und Transportverfahren in groben Linien mitgeteilt. Alle Vorbereitungen sollten bis zum 9. Januar um 12:00 Uhr abgeschlossen sein.

Am 4. Januar erhielt das Temeswarer Regionalinspektorat ähnlich wie andere Territorialamtsstellen ein „strikt geheimes Rundschreiben“ aufgrund der am 31. Dezember erlassenen Anordnung, das nochmals den Kreis der Personen, die unter den Aushebungsbefehl fallen, definiert: „Internierfähig“ sind alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren, ebenso Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren. Ausnahmen wurden keine geduldet, außer „Frauen, die Kinder unter einem Jahr haben, und Frauen, die an einer Behinderung leiden, die sie arbeitsunfähig macht“. Alle Internierfähigen müssen über die im beigefügten Inventar aufgeführten Gegenstände verfügen. Ab sofort werde ein sowjetischer Offizier in jedem Bezirksvorort eintreffen, um die Operation zum Einsammeln der Internierten und Abtransport in die Sowjetunion zu koordinieren.

Am 6. Januar 1945 brachte General Vladislav Petrovich Vinogradov, Stellvertreter der Alliierten Kontrollkommission in Rumänien, den Aushebungsbefehl in einer diplomatischen Note (Aktenzeichen Nr. 031) dem Präsidenten des rumänischen Ministerrats General Nicolae Rădescu zur Kenntnis. Darin forderte er die „Arbeitsmobilmachung“ „aller arbeitsfähigen deutschen Einwohner, ohne Rücksicht auf ihre Nationalität [Staatsbürgerschaft]“. Geplant war, dass die Mobilmachung vom 10. bis zum 20. Januar 1945 erfolgen soll. Zweck der Mobilisierung war, die Bürger deutscher Herkunft „zur Arbeit gemäß den Anweisungen des Oberkommandos zu verwenden“. Diese durften Kleidung, Bettzeug, Hygieneartikel, Lebensmittel mit einem Gesamtgewicht von zwanzig Kilogramm mitnehmen.

Die Aushebungsoperation

Die Identifikation der Deportierten wurde von Polizisten und Gendarmen vorgenommen. Die Erfassung der für die „Mobilisierung“ zum Zweck des Wiederaufbaus des Landes in Frage kommenden Personen wurde dadurch erschwert, dass die den lokalen Bevölkerungsämtern vorliegenden oder den beschlagnahmten Mitgliedsverzeichnissen der Deutschen Volksgruppe in Rumänien entnommenen Zahlen nicht mehr der Situation vor Ort entsprachen. Viele Männer leisteten in der rumänischen Armee oder in der Wehrmacht und Waffen-SS Kriegsdienst. Etliche zehntausend Menschen traten Ende September 1945 die Flucht aus dem Banat nach Deutschland an und fanden meist in Österreich, Böhmen und Mähren Unterkunft. Hinzu kam ein nicht geringer Personenkreis, der den nach und nach bekannt gegebenen Freistellungskriterien entsprach. 

Außerdem leitete das Gerücht der anstehenden Deportationen bei vielen Familien einen unvorhergesehenen plötzlichen Identitätswandel ein. Vor allem Personen ungarischer, tschechischer, slowakischer, aber auch rumänischer und jüdischer Herkunft, die in der Zwischenkriegszeit oder während des Krieges ihre ethnische Herkunft geändert hatten, indem sie sich als Deutsche bekannten, legten Akten vor, die ihnen eine andere Abkunft bescheinigten. Um der Deportation zu entkommen, schlossen deutsche Frauen spontan und aus der Not heraus Ehen mit Rumänen.

Die Operation der Aushebung der Deutschen wurde von den Polizeibehörden in Zusammenarbeit mit dem rumänischen Militär und sowjetischen Soldaten zwischen dem 10. und 30. Januar 1945 sowohl tagsüber als auch nachts durchgeführt. Lokal und regional wurde die gesamte Aktion von einem sowjetischen Offizier des NKVD (Volkskommissariat für innere Angelegenheiten) koordiniert. Die mobilisierten Deutschen durften wie geplant und angekündigt Lebensmittel, Haushaltsgegenstände und Kleidung mit einem Gesamtgewicht von 20 Kilogramm mitnehmen.

Für die Durchführung der Operation war eine hohe Anzahl von Gendarmen erforderlich. Am 7. Januar legte die Generaldirektion der Polizei den Bedarf fest: 3000 Gendarmen in Temeswar, 700 in Reschitza, die gleiche Anzahl in Lugosch (zusätzlich 50 Offiziere und Unteroffiziere), 500 in Arad und jeweils 100 in Karansebesch, Lippa und Großsanktnikolaus.

Am 10. Januar 1945 übermittelte die Generalpolizeidirektion allen regionalen Gliederungen die neuesten Anweisungen der Alliierten Kontrollkommission bezüglich der Deportation: Zeitraum der Aushebung, Selektionskriterien und das Mobilisierungsverfahren. Die Regionalbehörden waren gehalten, nach Abschluss der Operation Tabellen mit den Ausgehobenen und den Freigestellten einzusenden.

Die präsentierten Dokumente nehmen Bezug auf die Ausstattung der Soldaten und die Logistik der Aushebung. Noch am 12. Januar traf die Temeswarer Sicherheitspolizei Vorkehrungen, die Soldaten mit Laternen auszustatten, wenn auch für die Nacht die Beleuchtung der Stadt angeordnet wurde. In den Sammelstellen sollten Kerzen vorrätig sein, falls der Strom ausfällt. 

Da nur eine geringe Anzahl von Lastkraftwagen zur Verfügung stand, verwendete man Pferdefuhrwerke, wobei in Temeswar trotz Straßenbahn und Omnibussen mehrere Hundert erforderlich waren. Jedes Fuhrwerk wurde von zwei-drei sowjetischen und ebenso vielen rumänischen Soldaten wie auch von NKVD-Offizieren begleitet. Zwischendurch gab es jeweils einen sowjetischen Agenten. Auf dem Lande wurde das Gepäck der Ausgehobenen mit Fuhrwerken bis zum Sammellager und von dort bis zum nächstgelegenen größeren Bahnhof transportiert. Die Ausgehobenen legten den Weg unter strikter Bewachung zu Fuß zurück, manchmal 20 Kilometer und mehr.

Ausgehoben wurden Angehörige der deutschen Minderheit beiderlei Geschlechts, unabhängig von ihrer politischen Couleur – auch Sozialdemokraten und Kommunisten sind nicht verschont worden – und von der Funktion, die sie in einem Unternehmen einnahmen, auch wenn sie als technische Fachkräfte unverzichtbar waren.

Zeitnah berichtet das Reschitzaer Polizeikommissariat (Comisariatul de Poliţie Reşiţa) der zentralen Behörde ausführlich über die Operation zur Identifikation und Aushebung der Deportierten nach Verlaufsphasen. Diesem Fallbeispiel möchte ich mich ausführlicher zuwenden, handelt es sich doch um die wichtigste Industriestadt und Waffenschmiede des Banats, an der die Sowjets, die die Stadt Anfang Oktober 1944 eingenommen hatten, hand-feste und dauerhafte, nicht nur kriegswirtschaftliche Interessen hatten.

Fallbeispiel Reschitza

In der Vorphase der Aushebungsoperation wurde die Identifikation der Personen deutscher Herkunft, die in der Stadt wohnten, vorgenommen. Grundlage bildeten einerseits die von den sowjetischen Vertretern festgelegten Kriterien, andererseits die Anordnungen der Generaldirektion der Polizei. Ohne Gründe anzugeben, forderte die regionale Alliierte (sowjetische) Kontrollkommission mit dem Sitz in Orawitza am 3. Dezember 1944 die Mitteilung der Anzahl der rumänischen Staatsbürger deutscher Abstammung mit „echtem Wohnsitz“ in Reschitza an. Da das Statistikamt im Rathaus über keine aktuellen Daten zur Zahl der rumänischen Staatsbürger deutscher Herkunft verfügte, wandte sich das Polizeikommissariat an das Grundbuchamt. Die der Alliierten Kontrollkommission weitergeleitete Zusammenstellung ergab 12631 deutsche Einwohner. Am 22. Dezember 1944 forderte die Alliierte Kontrollkommission eine nominale Tabelle, die genau mit der am 3. Dezember erstellten Tabelle übereinstimmen sollte. Dafür wurden alle Deutschen aus dem Liegenschaftsregister extrahiert und in einer Tabelle zusammengefasst. Zwischen den beiden Tabellen gab es einen bemerkenswerten Unterschied: 5364 Personen bei der Ersterfassung und 2997 bei der Heranziehung des Grundbuchs. Dieser Unterschied hatte „für die Aushebungsaktion erhebliche Folgen“. Den Polizeiorganen wurde „mangelnde Weitsicht bei der Mobilisierung rumänischer Staatsbürger deutscher Herkunft sowie fehlendes Fingerspitzengefühl bei der Ausarbeitung des Aktionsplans vorgeworfen“. 

Die Aushebung begann entsprechend des von der Polizeizentrale und der Alliierten Kontrollkommission im Einvernehmen erarbeiteten Aktionsplans am 16. Januar 1945 um fünf Uhr morgens. Die Stadt wurde in neun Aktionssektoren aufgeteilt, wobei jedem Sektor vier bis acht Operationsgruppen zugeteilt wurden. Diese bestanden aus Polizeikräften, die von Gendarmen unterstützt wurden. Jeweils zwei bis vier sowjetische und rumänische Soldaten bildeten eine Gruppe. Insgesamt bestanden 64 solcher Gruppen. Der Schutz der Stadtgemarkung wie auch jeden Sektors wurde gemeinsam von sowjetischen und rumänischen Soldaten gewährleistet. In jedem Sektor wurden Sammelstellen eingerichtet, benachbarten Sektoren wurde ein gemeinsamer Sammelpunkt zugeordnet. Die Sammelstellen wurden von jeweils zwanzig sowjetischen Soldaten bewacht. Jedem Sammelpunkt wurde ein Polizeibeamter mit genauen Anweisungen zugeteilt sowie ein rumänischer Offizier aus den Truppen, die für die Aushebung vorgesehen waren. An der Sammelstelle wurde die ganze Aktion von einem sowjetischen Offizier geleitet. 

Bis 20 Uhr wurden am ersten Tag 634 Personen ausgehoben. Am nächsten Tag wurden 2139 Personen aufgegriffen und in die Sammelstellen gebracht. Am 18. Januar kehrten die abkommandierten rumänischen Militäreinheiten in ihre Garnison zurück und die Alliierte Kontrollkommission setzte die Aushebung mit ihrem eigenen Militär fort. Den rumänischen Polizeikräften kam dabei nur eine förmliche, unterstützende Rolle zu. Für die Anzahl der Aushebungen am dritten Tag liegen keine genauen Angaben vor, es durfte sich um etwa 300 Personen handeln. 

In den Stahl- und Maschinenbau-Werken der UDR (Uzinele şi Domeniile Reşiţa) waren laut einem Polizeibericht etwa 80 Prozent der Belegschaft, vor allem Meister und Facharbeiter, von der Deportation betroffen. Es verbreitete sich das Gerücht, dass die wegen Personalmangels stillstehenden Geräte und Anlagen demontiert und in die Sowjetunion abtransportiert werden sollen. Auch im multiethnischen Reschitza wurden die Bestimmungen hinsichtlich der Ausnahmen und des Gesundheitszustands der Betroffenen nicht berücksichtigt, ebenso unbeachtet blieben die Herkunfts- und Alterskriterien. Weder die Polizeiorgane noch die Sowjets haben alle ausgehobenen Personen registriert, daher lag der Polizeibehörde nach Abschluß der Operation die genaue Zahl der Ausgehobenen nicht vor.