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Im Jahr 1963 das letzte Tor zugemacht

Haus der Familie Kandler (Iwanda/Johannisfeld) im Baragan, in der Neusiedlung Giurgenii Noi, umbenannt in Răchitoasa. Aus Johannisfeld waren etwa 240 Personen zwangsweise umgesiedelt worden. Foto aus dem Familienalbum von Mathias Kandler

Das stattliche Haus der Familie des Anton Hochstrasser in Lenauheim (Hauptgasse) aus dem Jahr 1922 zeigt einiges vom Wohlstand und Besitz, der 1945 enteignet und dann 1951 noch zum Verhängnis wurde. Foto aus dem Familienbesitz Peter Hochstrasser

Viele Betroffene wollen wissen, wer die Offiziere waren, die effektiv die praktischen Entscheidungen fällten und für die Durchführung sorgten: Es waren fünf Sicherheitsoffiziere, die eine „Kommission zur Überprüfung der Umgesiedelten“ beim Innenministerium bildeten, die u. a. Berichte für den zuständigen General Nicolschi und den Minister vorlegten oder Vorschläge zu Entlassungen (es gab auch frühere, keine deutschen Familien) beziehungsweise zur Verlängerung des Zwangsaufenthalts machten. Leiter der Gruppe („Baragan-Mission“) war der Securitate-Oberstleutnant Einhorn Wilhelm (manchmal Vilmos, später nach Budapest versetzt an die Botschaft Rumäniens), weiter Securitate-Hauptmann Muntean Ion, Miliz-Hauptmann Stelea Adrian, Securitate-Oberleutnant Zolotca Gheorghe und Securitate-Leutnant Catalina Ion. Die Namen der letzten drei erscheinen auf vielen Karteikarten.

Letzte banatdeutsche Familien verließen vor 58 Jahren die Dörfer Rubla und Răchitoasa. In den meisten Veröffentlichungen zur Baragan-Deportation vor 70 Jahren wird die Zeitspanne Juni 1951 – Ende 1956 behandelt, die Periode, die tatsächlich die absolute Mehrheit der rund 44000 Deportierten betraf, die nahezu fünf Jahre Verbannung. Dieser Massenumsiedlung aus dem Grenzraum Südwestrumäniens waren jedoch schon früher Zwangsumsiedlungen von Familien als Strafmaßnahme vorausgegangen – nicht zu verwechseln mit den Internierungen von Einzelpersonen nach dem 23. August 1944. 

Auch nach den „Schwarzen Pfingsten“ 1951 war der Klassenkampf-Beschluss des Innenministeriums beziehungsweise der Parteiführung aus dem Jahr 1949 weiter in Kraft und diese Art der Bestrafung ohne Prozess und Urteil wurde bis weit in die Sechzigerjahre vollzogen. Das traf auch auf die unterschiedlichen Verlängerungen zu, die Familien mit Zwangsdomizil im Baragan ohne Begründung auferlegt wurden, von einem Jahr bis zu zwölf und mehr Jahren (aus dienstlichen Gründen, als unentbehrlich geltend, freiwillig bei Heiraten in Mischehen). Es gab auch Fälle früherer Entlassungen. Durchwegs fanden alle diese Maßnahmen unter strenger Überwachung des Staatssicherheitsdienstes und der Miliz sowie der Parteispitzen statt. Das belegen die erhaltenen Deportationsakten. Die vorgegebenen Kriterien wurden bis über die festgelegte Kilometer-Zone durchgeführt, ob es sich um einen rumänischen Schafhirten aus Bruckenau handelte oder den deutschen Kreisarzt in Jahrmarkt. Den lokalen Gemeindebehörden waren dadurch hinsichtlich eigener Entscheidungen und Übergriffen Grenzen gesetzt. Schon Tage vorher sorgte die Miliz mit Lügen und Tricks dafür, dass Leute in ihren Geburtsort heimkehrten. Es ist bekannt, dass bei der Durchführung der Deportation über mehrere Tage in allen betroffenen Ortschaften Beobachter seitens der Partei zugegen waren, die zeitnah telefonisch und schriftlich vor allem über die „Stimmung“ in der Gesamtbevölkerung berichteten, auch kritisch, es wurden beispielsweise verschiedenartige Unregelmäßigkeiten gemeldet. Über Maßnahmen ist noch nicht recherchiert worden. Namentlich sind mindestens drei Banatdeutsche bekannt, die einen solchen Parteiauftrag hatten. Leider sind diese Berichte bis heute, nach 70 Jahren, noch nicht veröffentlicht.

Beispiele von Zwangsumsiedlungen weiterer Familien aus dem Banater Grenzgebiet nach 1951 innerhalb der Region können viele angeführt werden, so nach Lippa, Paulisch, Busiasch und Kalatscha (Gemeinde Orzydorf steht oft in den Akten). Oft handelte es sich dabei um Deutsche, denen die Flucht aus Jugoslawien gelungen war, und um Familien, die aus den Nachbarländern stammten oder das Familienhaupt im Ausland geboren war, was in der Grenzregion durch Heiraten häufig vorkam. Betroffen waren aber von derartigen Übergriffen Menschen aus fast allen Landesgebieten, so rumänische Familien aus den Westkarpaten, die Orte räumen mussten, wo für die Sowjetunion Uranerz abgebaut werden sollte, Familien aus der Dobrudscha, Krim-Tataren (Beispiel nach Vădeni und Tătaru Nou im Baragan), die vor der Roten Armee zu ihren „Brüdern“ geflüchtet waren, dann „Ausbeuter“-Familien aus Kreisen der Siebenbürger Sachsen, die ins Burzen- oder Szeklerland eingewiesen wurden (beispielsweise die Großindustriellen-Familie Scherg aus Kronstadt), und mazedorumänische sowie aromunisch-albanische Umsiedler nach dem sogenannten Schiedsspruch von 1940 (nach Frumuşiţa/Brateş im Baragan beispielsweise). 

Weitere Banater deutsche Familien wurden 1952 in Orte der Südbukowina in Nordost-Rumänien verbracht (Moldowitza, Radautz, Frassin/Stulpikany), von wo Jahre vorher die altadeligen Großgrundbesitzer von ihren Gütern verjagt worden waren, unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit – die reichen armenischen Barone von Capri gleichermaßen wie die rumänischen Freiherren von Grigorcea.

Politische Häftlinge

Eine weitere Gruppe mit Zwangsdomizil nach 1951 – in diesen Fällen meist Einzelpersonen – waren sogenannte „Politische“, in deren Baragan-Personalakten in der Rubrik „Categoria“ mit Rotstift das Kürzel CP (Condamnat politic / politisch verurteilt) eingetragen ist. Zu dieser Gruppe gehörten illegale „Grenzgänger“, „Titoisten“ oder beispielsweise die bekannte Gruppe siebenbürgisch-sächsischer Schriftsteller (Hans Bergel ist mit 95 der letzte Zeitzeuge), die nach ihrer Gefängnisstrafe noch Zwangsaufenthalt hinnehmen mussten. Dann viele rumänische Intellektuelle, ehemalige Politiker sowie deren Familienangehörigen, oder beispielsweise die Familie des Rechtsanwalts Schneider aus Temeswar, die enteigneten Eltern von Dipl.-Ing. Helmut Schneider, dem inzwischen verstorbenen Gründungsvorsitzenden des Hilfswerks der Banater Schwaben in Deutschland.

Zwangsdomizil im Baragan hatten nach der Haftzeit auch das halbe Dutzend hoher Banater katholischer Würdenträger der Bistumsführung, die zum Teil über Beschlüsse des Innenministeriums (Decizie M.A.I.), ohne Urteil, Begründung und Widerspruchsrecht, mehrfach verlängertes Zwangsdomizil auferlegt bekamen. Als Beispiel seien dazu die Eintragungen auf der Vorderseite der Karteikarte des früheren Lippaer Dechantpfarrers Martin Kilzer angeführt. Und zwar auch deshalb, weil der Priester sich einsetzte, dass die letzten schwäbischen Familien aus den Baragan-Dörfern, die mit ihm das Schicksal geteilt hatten, im Banat wieder Unterkunft fanden. In ihre großen eigenen Häuser, selbst in ihre Herkunftsorte, durften manche dieser letzten Schwaben – weil „Groß-Chiaburen“ – nämlich nicht zurück, was in den schwäbischen Dorfgemeinschaften teils zu nachhaltigen Spannungen geführt hatte. Andere, wie in Lenauheim, mussten sich am Ortsrand einmieten.

Die Verflechtung der ursprünglichen Umsiedlungsziele mit Dorfgründungen und der nachfolgenden Einweisung politischer Häftlinge in diese Dörfer erschwerte später die Lösung der Baragan-Frage nach der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Rumänien und Tito-Jugoslawien im Sommer 1954 und der Beseitigung der Hauptvertrauten Moskaus aus der Bukarester Parteispitze nach Stalins Tod 1953. Das Baragan-Problem wurde zum „gordischen Knoten“ der sich lockernden Beziehungen der Ostblock-Staaten zu Jugoslawien, obwohl die Banater Serben und Kroaten mit etwa 860 Familien zahlenmäßig nur rund 10 Prozent der Zwangsumsiedler ausmachten, der Anteil der Deutschen betrug etwa 25 Prozent.
Auch nach der Belgrader Erklärung vom 2. Juni 1955 – ihr folgte der Besuch von Staatschef Tito vom 24. bis 27. Juni in Rumänien – und der folgenden Moskauer Erklärung vom 20. Juni 1956 zur Normalisierung der sowjetisch-jugoslawischen Beziehungen war die Freilassung der Baragan-Serben ein Schlüsselthema. Im Oktober des Jahres besuchte dann Partei- und Staatschef Gheorghiu-Dej Belgrad. Der im Bukarester Innenministerium zuständige Chef der Kommission zur Überprüfung der Personen mit Zwangsaufenthalt („Baragan-Mission“), der ungarisch-jüdische Siebenbürger Altkommunist und Geheimdienst-Oberstleutnant Wilhelm (Vilmos) Einhorn (geboren 1911), wurde dann zum 1. Sekretär der Botschaft Rumäniens in Budapest wegbefördert. Für die Rückkehr der meisten Umsiedler aus der Steppe ins Banat 1956 spielten jugoslawische diplomatische Einsätze eine gewichtige Rolle. Daher waren die serbischen und kroatischen Familien die ersten, die 1956 in ihre Dörfer zurückdurften.

Anders blieb die Lage der „Politischen“ im Baragan. Pfarrer Martin Kilzer, Jahrgang 1893, war gebürtiger Jahrmarkter und wurde erst laut Beschluss des Innenministeriums vom 5. August 1963 aus Rubla im Rayon Călmățui entlassen. Durch ihn kam eine einst wohlhabende Tschanader Bauernfamilie (75 Hektar Feld, Traktor, acht Pferde, vier Kühe, 20 Schweine etc., die Vermögensangaben sind fast immer ungenau in den Akten) nach Jahrmarkt. Der Familienvater war erst 1951 aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft heimgekommen, 30 Tage später wurde er mit der Familie aus Alt-Tschanad deportiert.

Die „Huller-Oma“ verließ 1963 mit einem Teil der Familie und ihrem Vieh per Bahn als angeblich letzte Banater Deutsche das Baragan-Dorf Rubla und behauptete, dass ihre Familie nach zwölf Jahren Zwangsaufenthalt in dem Ort die „Tore zugemacht hat“. 

Was im Baragan „politisch“ noch geschehen war, so dass die 1954 dort verwitwete Leni-Großmutter und ihre Familie mit den Letzten entlassen wurden – erst aufgrund einer Weisung des Innenministeriums (Adresa M.A.I.) –, geht aus den CNSAS-Unterlagen nicht hervor. Der Vermerk bei Vorstrafen ist für mich nicht genau deut- und entzifferbar. Es scheint sich um angebliche Falschaussagen oder Unterstellungen gehandelt zu haben oder um ein verschwundenes Dokument. Mündlich ist überliefert, dass einer der Gründe des verlängerten Zwangsdomizils angeblich die Korrespondenz nach Deutschland gewesen sein soll, dass Briefe oder andere Dokumente nicht abgegeben wurden, sondern „leere“ Umschläge (laut Akten). Hauptgrund dürfte, wie in ähnlichen Situationen, das Veto der Securitate gewesen sein, weil diese Familien als „Mari chiaburi“ (Großbauern) eingestuft und die enteigneten Häuser vom Staat oder der Gemeinde besetzt waren. Immer wieder ist auf den Akten der Vermerk der Geheimdienstoffiziere zu lesen, die eine Aufrechterhaltung des „D.O.“ forderten oder gar bestimmten („Rămâne“).

Ungewöhnlich war die Tatsache, dass die Familie mit Zwangsdomizil 1960 von Vadul Noi/Vădenii Noi, der spätere Ortsname war Zagna, in die Strafkolonie Rubla umgezogen war beziehungsweise umziehen musste, wohl weil die meisten Neusiedlungen in dieser Zeit aufgelöst und dem Erdboden gleichgemacht wurden. 

Eine weitere Ungereimtheit in Verbindung mit dieser Familie gibt es in der sonst gründlichen Deportationsdokumentation auf Ortschaften von Silviu Sarafolean und Mitarbeitern (rumänisch, Temeswar 2001, Seite 72), wo diese, im Unterschied zu allen anderen Verschleppten aus dem Ort, ohne die Familienangehörigen erscheint, wodurch die Gesamtzahl der Deportierten aus Tschanad – genau 400 – um fünf Personen niedriger angegeben ist. Ähnlich bei der Lenauheimer Liste. Die Verballhornung vieler Familien- und Ortsnamen in dem Buch geht meist auf das Konto der Aktenvorlagen zurück. Die Mehrheit der aus Lenauheim verbannten Familien – etwa 130 – lebten in „Giurgenii Noi“, dem späteren Răchitoasa, eine zweite Gruppe in Dâlga.

Sonderfall Răchitoasa

Von der Familien- und Häuserzahl her war unter den 18 Neugründungen „Giurgenii Noi“ der größte Ort und lag ganz nahe an der Donau im Rayon Feteşti, Region Konstanza (gegenwärtig Judeţ Ialomiţa). Warum das Dorf – es gehörte zur Gemeinde Giurgeni – wie andere in der Baragan-Steppe damals umbenannt wurde, ist nicht ermittelt. Der angeführte „endgültige Name“ wurde etwa ab 1954 Răchitoasa. Laut einer Statistik der „Securitate“ waren es 700 Familien, die das Dorf aufgebaut hatten, davon 310 deutsche, 312 rumänische (bessarabische miterfasst), 48 serbische und 31 ungarische. Zu diesem Ort gibt es einen veröffentlichen Dorfplan in der wichtigen Dokumentation von Wilhelm Weber aus dem Jahr 1998. Ohne Entlohnung errichteten die Umgesiedelten das Gemeindehaus, die Milizdienststelle, das Schulgebäude, das „Dispensar“ und alle anderen öffentlichen Bauten. 

Nach der Entlassung der Mehrheit der Familien aus diesem Dorf Ende 1956 mussten ein Dutzend Familien (deutsche und rumänische) ohne Begründung zurückbleiben. Die Entscheidung trafen die zuständigen Offiziere des Staatssicherheitsdienstes und der örtlichen Milizstellen. 

Auf manchen Begleitakten, die jetzt CNSAS ins Internet gestellt hat, sind für uns heute die Kriterien teils herauszulesen, wie bei einer Lenauheimer Hochstrasser-Familie. In der oberen linken Ecke der Akte des Familienoberhauptes Anton, Jahrgang 1897, sind die 50 Hektar Feld extra angeführt, obwohl sie bekanntlich schon 1945 totalenteignet worden waren, bis einschließlich einem Teil des Hausrates. Dazu ist mit Rotstift „Rămâne“ (bleibt) vermerkt. Weitere Anmerkungen in Rot sind nicht deutlich zu entziffern. Dass dieser Mann seinerzeit den rumänischen Gemeindesekretär (Notar) Aurel Suciu, Onkel des später bekannten Historikers I. D. Suciu, vor der Erschießung durch „Hitleristen“ gerettet hatte, spielte keine Rolle. Auch die Tatsache, dass die Mutter von Anton Hochstrasser und seine Ehefrau im Baragan gestorben waren, interessierte nicht. Die drei Männer, Vater und zwei Jugendliche, mussten sich allein durchkämpfen. Beide Söhne wurden zudem aus der Verbannung zu drei Jahren Militärdienst eingezogen. Diese Familie Hochstrasser bekam weder eine Entschädigung für die großen Häuser in Lenauheim noch für das aufgelassene Haus im Baragan. Witwer Anton Hochstrasser starb 1975 bei seinem Sohn Peter in Grabatz.

Ob vor der Entlassung Rücksprachen mit den Partei- und Gemeindeführungen der Herkunftsorte geführt wurden, kann in diesen Sonderfällen unterstellt werden, weil bei diesen Familien die großen Häuser von staatlichen Stellen, Grenzschutz-Einheiten, Gemeinde- oder Genossenschaftseinrichtungen belegt und inzwischen weitgehend umgestaltet worden waren. Es wäre den Gemeinden schlecht möglich gewesen, rasch den Vorgaben des Ministerratsbeschlusses 623 vom 14. April 1956 nachzukommen, obschon diesen durch einen Ministerratsbeschluss (HCM) vom 7. Dezember 1955 bekannt gemacht worden war, was die Häuser der Umsiedler (amtlich „strămutați“ oder „dislocati“) betraf. Der Beschluss enthielt aber den auslegbaren Nebensatz, „die in ihren früheren Wohnort zurückkehren“. Wer also nicht zurück durfte, bekam nichts.  Außerdem ist nicht untersucht, wie die Stimmung in den Dörfern geschürt wurde, welche Folgen und Verluste die Verbannung von einer so großen Zahl von Familien aus einer Gemeinschaft über fünf Jahre nachhaltig hatte.

„Groß-Chiaburen“ und „Politische“

Die mit weiterem Zwangsaufenthalt härter bestraften Banater „Groß-Chiaburen“ lebten dann in dieser Siedlung mit etwa 400 (!) „Arrestanten“. Diese wenigen Familien und die „Politischen“ machten vor der großen Amnestie 1963 und 1964 sowie der Begnadigung 1964 auch diesen Ort platt, Zeitzeuge war der Lenauheimer Peter Hochstrasser, heuer 87 Jahre alt. Offiziell erfuhr Peter Hochstrasser am 22. August 1963 an seiner Arbeitsstelle in Feteşti durch einen Milizmann, dass die Familie nun „frei“ sei. Er selbst hatte es bereits früher in Bukarest erfahren bei einer Audienz bei Gheorghiu-Dej, jedoch nur mündlich. 

In Lenauheim kamen sie im September 1963 an, wo sie die mit einem Güterwaggon mitgebrachten Baragan-Sachen im Hof bei der Schwester abstellen mussten. In keines der Familienhäuser durften sie einziehen. Insgesamt hatten die drei Hochstrasser-Männer zwölf Jahre, zwei Monate und fünf Tage in der Zwangsverschleppung gelebt, die Militärzeit bei den Jungen miteingerechnet.

In dem Baragan-Dorf Răchitoasa blieb nach ihnen ein einziges größeres Haus stehen, das der Lenauheimer Familie Blassmann, das als Geräte- und Werkzeugschuppen unweit der Donau erhalten blieb. Unerklärlich ist in diesem Fall erneut, dass die zwei Familien Hochstrasser aus Lenauheim in der Dokumentation von Sarafolean nicht erscheinen, so dass auch hier die Gesamtzahl der Verschleppten nicht stimmt. Es fehlen etwa zehn Personen. Hatte man seinerzeit dem Sarafoleanu-Team nicht alle Karteien zur Verfügung gestellt? Andererseits erscheinen Grabatzer Familien bei Lenauheim oder aus dem Dorf Lunga bei den Großkomloschern.

Bei einer Studienreise des Augsburger Bukowina-Instituts im Jahr 2013 besuchte eine Gruppe aus Deutschland – darunter auch Banater – Orte im Baragan, auch das Dorf und ehemalige Arbeitslager für politische Häftlinge Rubla. Sechs Personen lebten damals im Ort. Laut der Zeitung „Adevărul“ sollen im Weiler Rubla im Mai 2014 noch zwei ältere Personen (Geschwister, aus Bessarabien) gelebt haben. In Fundata, unweit Slobozia, erinnert seit 2001 ein Denkmal an das Deportationsgeschehen mit großen Tafeln mit Namenslisten von Zwangsumgesiedelten, im ehemaligen Siedlerort Dâlga steht ein Gedenkstein. Das beeindruckendste Denkmal an die Baragan-Deportation steht im Temeswarer Justiz-Park.