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Bund der Vertriebenen bittet um Erfahrungsberichte

Auf Beschluss des Deutschen Bundestags trat am 1. August 2016 die Richtlinie über eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter in Kraft. Personen, die wegen ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit während oder nach Ende des Zweiten Weltkrieges für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, konnten bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro beantragen. Um der Öffentlichkeit vom Erfolg der Richtlinie, aber auch von den Einzelschicksalen Betroffener berichten zu können, bittet der Bund der Vertriebenen nun Antragsteller von damals um ihre Erfahrungen.

Im Juni 2020 soll die Antragsbearbeitung abgeschlossen sein. Bis dahin werden nahezu 40000 Betroffene eine Anerkennungsleistung erhalten haben. Das heißt auch: 40000 konkrete Einzelschicksale, die sich hinter der Zahl und dem abstrakten Begriff „Zwangsarbeit“ verbergen.

Der BdV sucht Empfänger der Anerkennungsleistung, die über ihre Erfahrungen mit dem Antragsverfahren, aber auch über ihr Schicksal und ihre Zwangsarbeit berichten können.

Sie werden gebeten, in ihren Texten auf folgende Fragen einzugehen:

• Wo haben Sie gelebt, als Sie zur Zwangsarbeit verpflichtet bzw. deportiert wurden? Wo mussten Sie die Zwangsarbeit leisten?

• Welche Erfahrungen haben Sie dort gemacht? Wie haben Sie in dieser Zeit gelebt, wie sah der Alltag aus?

• Wie hat sich Ihr Umfeld nach der Rückkehr aus der Zwangsarbeit Ihnen gegenüber verhalten? Und wie der Staat, in den Sie zurückkehrten?

• Welche Bedeutung hat diese symbolische Anerkennungsleistung über die finanzielle Zuwendung hinaus für Sie persönlich? Wie haben Sie von der Anerkennungsleistung erfahren? Haben Sie die erhaltene Zuwendung für eine besondere Gelegenheit verwendet, von der Sie berichten möchten?

• Wären Sie auch bereit, als Zeitzeuge/Zeitzeugin einen Beitrag gegen das Vergessen zu leisten?

Bitte schreiben Sie per E-Mail an xenia.buchholz(at)bdvbund.de oder postalisch an BdV – Bund der Vertriebenen, z. Hd. Frau Xenia Buchholz, Pressehaus 4204, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin.

Hinweis: Ihre Daten und Einsendungen werden vom BdV im Sinne der geltenden Datenschutzrichtlinien verwendet. Sollte der BdV Sie namentlich zu Wort kommen lassen oder als Zeitzeugen/Zeitzeugin für das Zeitzeugenprogramm ansprechen wollen, werden Sie zuvor gesondert um Ihr Einverständnis gebeten.