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Ein Jahrmarkter auf dem Temeswarer Armenfriedhof

Was von Mathias Heckmann in der Familie geblieben ist: dieses um 1950 entstandene Porträtfoto. Foto: Archiv Luzian Geier

Strafkartei (fişă matricolă penală) von Mathias Heckmann, Vorderseite, Ausschnitt; Quelle: Institutul de Investigare a Crimelor Comunismului și Memoria Exilului Românesc (https://www.iiccr.ro)

Strafkartei (fişă matricolă penală) von Mathias Heckmann, Rückseite, Ausschnitt; Quelle: Institutul de Investigare a Crimelor Comunismului și Memoria Exilului Românesc (https://www.iiccr.ro)

Es war der 6. Dezember 1956 in Temeswar. Im unmittelbar benachbarten Ungarn hatte die Sowjetarmee nach der zweiten Invasion vom 4. November den Krieg gegen den Volksaufstand gewonnen. Die Wiederherstellung der alten Ordnung mit aller Brutalität war voll im Gange. Die Tage der Ungarn-Freiheit waren vorbei. Das wussten viele im Westbanat, zumal aus Temeswar sowjetische Panzer nach Ungarn gerollt und Autokolonnen von dort in die sowjetischen Kasernen zurückgekehrt waren.

Meinungsäußerung mit schlimmen Folgen

Da glaubte der Vorarbeiter Mathias Heckmann aus Jahrmarkt, dass er in der 10-Uhr-Essenspause vor den etwa zehn Leuten der Tischlerei seine Meinung zu den Ereignissen in Ungarn frei äußern könne. Eigentlich hätte er – Jahrgang 1914 – wissen müssen, was ihn unter Umständen erwartet, denn er hatte schon eine Diktatur und den Weltkrieg samt Gefangenschaft durchgemacht. Vielleicht glaubte er nicht, dass seine Meinung als Tischler mit sieben Schulklassen staatsgefährlich interpretiert werden könne, und er rechnete wohl auch nicht mit Spitzel in seiner Gruppe.

Bei der Äußerung soll es laut Überlieferung – es war noch ein jüngerer Jahrmarkter Tischler in der Werkstatt Zeuge – darum gegangen sein, dass nur ein ähnlicher Volksaufstand wie der in Ungarn in Rumänien Änderungen bringen könnte. Das wäre aber unwahrscheinlich, denn Aufständische hätten auch hier keine Waffen. Sollten sie etwa „mit Erbsen schießen“? Das war um 10 Uhr. Um 12 wurde Matz, wie ihn alle nannten und er später die Strafakte unterzeichnete, ins Büro gerufen. Ab dann sah ihn kein Mensch mehr, auch nicht tot, bis auf einen Häftling, der einige Zeit später im Temeswarer
Popa-Şapcă-Untersuchungsgefängnis Fenster reparieren musste wegen der Kälte. Er erkannte Mathias nicht. Der lag mit Ketten an Händen und Füßen gefesselt auf dem Boden, wie im Mittelalter. Aber Heckmann hatte den Landsmann und Tischler-Berufskollegen erkannt und seinen Namen gerufen.

Laut damaligem rumänischem Strafgesetzbuch konnte der Chefankläger aufgrund eines aufgebauschten gefährlichen Feindbildes, das die Untersuchungsbehörde erarbeitet hatte, und erzwungener Geständnisse für das „Verbrechen“ der „öffentlichen Aufwiegelung“ („agitaţie publică“) eine exemplarisch harte Strafe von den Richtern des Militärtribunals fordern. Mit ins Gewicht gefallen sein dürfte für das harte Urteil, dass kurze Zeit vorher das Politbüro der Rumänischen Arbeiterpartei einen Maßnahmenplan erarbeitet hatte, um einen ähnlichen Volksaufstand in Rumänien zu verhindern (Sitzung vom 24. Oktober 1956) sowie die Tatsache, dass der Angeklagte einen Teil seines Kriegsdienstes beim deutschen Militär (Waffen-SS) abgeleistet hatte. Eine Besonderheit im Fall Heckmann war, dass der „Anstifter“ weder von der Polizei (Miliz) noch vom Sicherheitsdienst festgenommen wurde, sondern durch den militärischen Geheimdienst der Militäreinheit (Unitatea Militară, U.M.) 03259. Der Haftbefehl trug laut Kartei die Nr. 33/956.

Die Ehefrau Magdalena, die nun allein zwei schulpflichtige Töchter zu versorgen hatte, wurde nur über den Prozess benachrichtigt, und zwar so, dass sie immer zu spät kam und ihren Mann nie mehr lebend
sehen konnte. Die wiederholten Anträge zur Erteilung einer Gesprächserlaubnis wurden alle abgelehnt.

Das Urteil des Militärgerichts Nr. 136/57 lautete auf sechs Jahre schwere „umerziehende“ Kerkerstrafe (închisoare corec-ţională). Der Antritt der Strafe ist auf der Rückseite der Karte mit 6. Dezember 1956 angegeben, ein Widerspruch zur Eintragung auf der Vorderseite, wo es fälschlich heißt: Untersuchungshaft seit 11. Dezember. Als vorgesehener Entlassungstermin ist der 4. Dezember 1962 eingetragen. Worauf sich die identischen Eintragungen darunter mit Bleistift und darüber mit Tinte beziehen, ist nicht klar. Vermutlich bezieht sich das Datum der „R(ezoluţie)“ vom 27. April 1957 auf die Ablehnung eines Widerspruchs beziehungsweise auf das definitive, rechtskräftige Urteil: sechs volle Jahre Gefängnis.

Dieses Urteil sagt für uns heute nicht viel aus. Die vollständige Gerichtsakte mit der Anklage lag uns nicht vor. Erst die Liste der Gefängnisse, durch die der politische Häftling musste, lässt auf die lebens-
bedrohliche Lage schließen: Temeswar, Gherla (ab 28. Januar 1957), Jilava (ab 23. Februar), Temeswar (6. März), Văcăreşti (9. Mai), nochmal Hochsicherheitsgefängnis Jilava (11. Juli) und zuletzt wieder Temeswar (19. Juli) – die berüchtigsten Foltergefängnisse im damaligen Rumänien. Die Daten sind nicht genau, teils widersprüchlich in der Personalakte und stimmen mit den Überführungsbefehlen nicht ganz überein. Offen bleibt, weshalb der letzte „Ordin de transfer“ nach Temeswar erfolgte. War mit dem Tod des Inhaftierten zu rechnen?

Das Schlimme waren nicht das Strafgesetz und das Urteil, sondern die unkontrollierte, allmächtige und erbarmungslose Macht der Vollzugsbehörden als willige Vollstrecker der Partei- und Staatspolitik, die alltäg-lichen Erniedrigungen der politischen Häftlinge, die Folter brutalster Art, Hunger, Kälte, harte Arbeit, das Fehlen elementarster hygienischer Bedingungen sowie medizinischer Betreuung und die übertragbaren Krankheiten.

Das anonyme Grab auf dem Armenfriedhof

Alle diese menschenverachtenden Missstände führten dazu, dass ein gesunder, durch Krieg und Kriegsgefangenschaft gehärteter Mann in den besten Jahren (42 bei der Verhaftung) nach nur einem Jahr Gefängnis am 5. Dezember 1957, genau vor 60 Jahren, im Temeswarer Spital für infektiöse Krankheiten (Victor-Babeş-Spital) gestorben ist. Über den Tod wurde die Ehefrau erst benachrichtigt, als ihr Mann schon auf dem Temeswarer Armenfriedhof anonym verscharrt worden war. Die Todes-ursache erfuhr die Familie nie.
Auf Umwegen fand die Ehefrau heraus, dass ihr Mann angeblich auf dem Armenfriedhof an der Lippaer Straße beerdigt wurde. Dort fand sie tatsächlich einen frischen Grabhügel, und der Friedhofswärter bestätigte, dass es um ihren Mann ging. Längere Zeit hatte Magdalena Heckmann nur ein Holzkreuz für ihren Mann aufgestellt, später dann einen bescheidenen Granitstein. Als das staatliche Unternehmen für Stromversorgung auf dem Armenfriedhof einen großen Hochspannungsleitungsmast aufstellte, kam der südliche Fuß des Metallmastes genau über dem Grab von Matz Heckmann zu stehen. Der Grabstein wurde neben das Grab gelegt, ohne die Familie zu benachrichtigen. Daraufhin ließ die Witwe den Stein mit einem Pferdefuhrwerk auf den Jahrmarkter oberen Friedhof bringen und dort aufstellen. Bei der Aussiedlung nach Deutschland wurde er verkauft. Ehefrau Magdalena und die Töchter Margret und Marianne sind inzwischen in Deutschland verstorben, das Verbrechen ist fast vergessen.

Kein Einzelfall von Unrecht in Jahrmarkt

Für die Geschichte der Gemeinschaft der Jahrmarkter soll dieses Schicksal jedoch festgehalten werden, zumal es kein Einzelfall von Unrecht war. Da war noch der politische Schauprozess (1951) gegen den katholischen Dechant des Lippaer Sprengels Martin Kilzer, der aus Jahrmarkt stammte. Ein anderer Mann (geb. am 12. März 1912), der aus der Kriegsgefangenschaft illegal über die Grenze in seinen Heimatort gelangen wollte, wurde erwischt und ebenfalls als politischer Häftling in Jilava und Fogarasch zu Tode gefoltert (gest. am 25. Januar 1951 in Fogarasch, dort beerdigt). Zwei weitere Männer aus dem Dorf waren im Gefolge des Heckmann-Prozesses zu fünf beziehungsweise zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Sie überlebten beziehungsweise hatten das Glück, begnadigt zu werden. Ein anderer Heimkehrer wurde an der rumänischen Grenze angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Er durfte nach seinem Ableben nicht nach Jahrmarkt gebracht werden, sondern liegt auch heute noch in Jebel auf einem Friedhof. Ein ungeklärter Fall ist der des Heimkehrers Josef Seibert (Jahrgang 1919), der in erster Instanz zu drei Jahren Kerker verurteilt wurde wegen illegaler Grenzüberschreitung. Interniert war er in den Zwangsarbeitslagern Poarta Albă, Galanu und Peninsula. Ohne Prozess oder Urteil wurde er danach aufgrund einer Verordnung („Ordin“) drei Jahre länger in Haft gehalten. Ein weiterer Jahrmarkter – durch Einheirat, Jahrgang 1926 – wurde im Oktober 1952 wegen angeblicher Spionage verhaftet und zu drei Jahren schwerer Kerkerstrafe („tg“, also temniţă grea) verurteilt. Er musste durch die Gefängnisse Jilava, Aiud und Oneşti und wurde bis zu seiner Ausreise nach Deutschland durch die Securitate observiert.

Schlimmes Unrecht darf nicht vergessen werden. Die Gemeinschaft sollte dafür sorgen, dass das Gedenken bewahrt wird.