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Tagung in Frankenthal: Zu aktuellen Rentenfragen

Zu aktuellen Fragen des Fremdrentenrechts und den praktischen Verfahren beim Rentenantrag nahm Thomas Bausch, Verwaltungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg und leitender Referent für Rumänien, Stellung. Bekanntlich gilt nach dem deutsch-rumänischen Sozialabkommen aus dem Jahre 2006 und dem Beitritt Rumäniens der vom Antragsteller in Deutschland eingereichte Rentenantrag gleichzeitig auch als Antrag im Herkuftsland, in unserem Fall Rumänien. Zur Verdeutlichung der auf den ersten Blick kompliziert scheinenden Faktenlage erläuterte der Referent die einzelnen Antragsformulare, die auch im Saal verteilt worden waren. Für den Nachweis der Fremdzeiten ist die Vorlage des Arbeitsbuches notwendig. Der Referent wie auch mehrere an der Diskussion beteilgte Tagungsteilnehmer bestätigten, dass die Beschaffung des Arbeitsbuches gegenwärtig kein besonderes Problem darstelle. Dieses wird in der Regel am letzten Arbeitsplatz aufbewahrt und auch auf Antrag ausgefolgt. Schwierigkeiten ergeben sich lediglich, wenn der ehemalige Betrieb nicht mehr existiert. In solchen Fällen müsse man sich an die örtliche Gemeindeverwaltung wenden, die Auskunft geben kann über vorhandene Archive, in denen die Unterlagen zu finden sind. Für die Anerkennung der vollen Beschäftigungszeit (ohne die Ein-Sechstel-Kürzung) sind besondere Bestätigungen vom ehemaligen Arbeitgeber nötig, in denen genau die geleisteten Arbeitstage und die Fehlzeiten nach Monaten und Tagen aufgelistet werden.

Den Ausführungen von Verwaltungsdirektor Bausch folgte eine lebhafte Diskussion, wobei auf Schwierigkeiten hingewiesen wurde, die im Zusammenhang mit der Antragstellung und dem Bezug der Rente stehen. In den meisten Fällen konnte der Rentenexperte aus Würzburg Ratschläge zur Lösung der aufgeworfenen Probleme erteilen. Unter anderem bestätigte Verwaltungsdirektor Bausch, dass der Aufschub der Feststellung der Leistungen aus Rumänien laut Art. 50 VO–EG 883/2004 nach wie vor möglich sei. Aus der Diskussion ergab sich die Schussfolgerung, dass bei Unklarheiten Betroffenen geraten sei, eine fachliche Rentenberatung in Anspruch zu nehmen.