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Erfahrungsaustausch und Neuorientierung

Den feierlichen Auftakt gestaltetete der Chor des Kreisverbandes Frankenthal unter der Leitung von Katharina Eicher-Müller.

Rund 130 Tagungsteilnehmer hatten Gelegenheit, sich mit aktuellen Fragen des Verbandslebens auseinanderzusetzen und an einem regen Informationsaustausch mitzuwirken.

Die Theatergruppe aus Frankenthal führte die Kommödie „Der Opa kann’s nicht lassen“ von Walter G. Pfaus auf.

Die Regie führte Johann Schmalz, Vorsitzender des Kreisverbandes Frankenthal der Landsmannschaft der Banater Schwaben und Leiter des Donauschwabenhauses in Frankenthal. Die Aufführung kam beim Publikum besonders gut an.

Tagung der Vorsitzenden der Landes- und Kreisverbände und Heimatortsgemeinschaften.Das jährlich stattfindende Arbeitstreffen der Vorsitzenden der Landes- und Kreisverbände sowie der in der Landsmannschaft der Banater Schwaben organisierten Heimatortsgemeinschaften (HOG) fand auch diesmal wieder in Frankenthal statt. An der Tagung im Donauschwabenhaus am 27. und 28. März hatten die rund 130 Tagungsteilnehmer Gelegenheit, sich mit aktuellen Fragen des Verbandslebens auseinanderzusetzen und an einem regen Informationsaustausch mitzuwirken.

 Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Josef Koch, dem Sprecher der Heimatortsgemeinschaften, gab es auch diesmal wieder einen feierlichen Auftakt, gestaltet durch den Chor des Kreisverbandes Frankenthal unter der Leitung von Katharina Eicher-Müller. Geboten wurde ein bunter Reigen donauschwäbischer Heimatlieder. Grußworte an die Tagungsteilnehmer richtete Martin Hebich, Bürgermeister der Gastgeberstadt. Der Ehrengast stellte kurz die Entwicklung Frankenthals vor und betonte, dass die Tore der Stadt immer schon offenstanden für Zuwanderer aus allen Gegenden. Das gilt besonders für das ausgehende Mittelalter, als viele niederländische Handwerker und Kaufleute sich am Rhein niederließen und zum wirtschaftlichen Aufblühen der Stadt beitrugen. Nach den verheerenden Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg waren es wieder die Zuwanderer, die entscheidend zum Wiederaufbau beitrugen. Die Stadt wisse, so der Bürgermeister, die Verdienste der Flüchtlinge, Vertriebenen und Aussiedler, darunter auch die von Tausenden Donauschwaben, zu schätzen. Auch würdigte der Redner das Wirken der Neubürger hinsichtlich ihres Bemühens, die Verbindung zur alten Heimat nicht abreißen zu lassen und das kulturelle Erbe zu sichern. Den Vertretern der Kreisverbände und Heimatortsgemeinschaften unserer Landsmannschaft bescheinigte der Bürgermeister ein engagiertes Wirken über Länder und Grenzen hinweg beim Aufbau eines neuen und geeinten Europa.

Mit größter Aufmerksamkeit verfolgten die Teilnehmer an der Tagung die Ausführungen von Peter-Dietmar Leber, der seit Feb-ruar das Amt des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft innehat. Er nahm ausführlich Stellung zu den Zielen der landsmannschaftlichen Arbeit in der Zukunft und formulierte eine Reihe von konkreten Vorhaben. (Lesen Sie dazu den gesonderten Beitrag auf Seite 3: „Unsere Geschichte und Kultur annehmen und einbringen“.)

Das Restitutionsrecht in Rumänien und die Möglichkeiten der Entschädigung für erlittene Verfolgung in der Zeit des Kommunismus’ waren Gegenstand der Ausführungen von Rechtsanwalt Heinz Götsch. Der sowohl in Deutschland als auch in Rumänien akkreditierte Anwalt, der auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken kann, schilderte ein realistisches Bild über den gegenwärtigen Stand der in Rumänien herrschenden Rechtspraxis. Korruption und eine mangelhaft funktionierende Justiz, so der Referent, sind die Hauptgründe dafür, dass man in Sachen Restitution mehr oder weniger auf der Stelle tritt. Allein schon die Tatsache, dass das Gesetz 18 als Grundlage für die Rückgabe von enteignetem Bodenbesitz bereits vierzigmal abgeändert wurde, ist ein deutliches Indiz für die in diesem Land herrschende Rechtssicherheit“. Dennoch ist der Rechtsanwalt der Auffassung, dass alle, die einen fristgerecht eingereichten Antrag gestellt haben, nicht die Hoffnung aufgeben sollten. Möglich ist der Wiedererwerb eines Grundstückes (das nicht identisch mit dem enteigneten sein muss, sondern nur gleichwertig) oder eine Entschädigungszahlung. Rechtsanwalt Götsch unterstrich jedoch, dass ihm aus seiner Erfahrung keine Fälle von ausbezahlten Entschädigungen bekannt sind. Deshalb der Rat des Rechtsanwaltes: Antragsteller sollen darauf bestehen, Ersatzgrundstücke zugeteilt zu bekommen, auch wenn diese nicht unmittelbar am ursprünglichen Ort liegen, wo sich einst der enteignete Besitz befand. Auf Entschädigungszahlungen warten, kann unter Umständen eine „Geschichte ohne Ende“ werden, denn die gegenwärtige rumänische Regierung hat aus Geldmangel bereits für die nächsten zwei Jahre jedwede Zahlung auf Eis gelegt.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen schilderte der Rechtsanwalt die großen und oft unüberwindbaren Schwierigkeiten, die die Antragsteller vor Ort erwarten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Antragsteller ihren Rechtsanwälten Vollmachten erteilen. Rechtsanwalt Götsch rät von Vollmachten ab, die es den entsprechenden Rechtsanwälten ermöglichen, rückerstatteten Bodenbesitz zu veräußern. Auch das Beschreiten des Klageweges durch alle rumänischen Instanzen (Amtsgericht, Landgericht, Oberster Gerichtshof) und letztendlich die Möglichkeit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wurde kurz vorgestellt. Doch auch diesbezüglich war das Fazit des Referenten mehr als ernüchternd: In Straßburg sind bereits allein für rumänische Fälle über 20 000 Klagen anhängig. Die Bearbeitungszeit dauert im Schnitt über fünf Jahre, und die Erfolgsquote liegt bei zwei Prozent.

Nicht minder groß sind Schwierigkeiten, die die Antragsteller erwarten, wenn es um die Rückgabe von enteignetem Hausbesitz geht (Gesetz 10 aus dem Jahre 2001; Antragsfrist Februar 2002), besonders dann, wenn das enteignete Haus vom Staat weiterverkauft wurde. Für Antragsteller, die die Fristen versäumt haben, gibt es theoretisch die Möglichkeit, auf dem Klageweg den ehemaligen Besitz zurückzufordern. Dabei machte der Referent auf die immer wieder von einzelnen Behörden angewandte Verschleppungstaktik aufmerksam.

Schlussfolgernd gab der Rechtsanwalt allen, die einen Antrag auf Rückgabe von enteignetem Vermögen gestellt haben, den Rat, mit Nachdruck ihre Rechte einzufordern. Seine Worte: „Bleiben Sie dran!“ Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei der Beachtung der Widerspruchsfristen. Wenn bislang kein Anträge gestellt wurden, kann eine Rückforderung nur auf dem Klageweg (bei Gericht) erfolgen, ein Vorgang, der jedoch mit größten Schwierigkeiten verbunden ist und geringe Erfolgschancen hat. Im Falle von enteigneten Häusern und besonders dann, wenn diese nicht vom Staat weiterverkauft wurden, ist der Klageweg eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden kann.

Bezüglich der Entschädigung für politische Verfolgung (nach dem Gesetz 221) gibt es zur Zeit keine Möglichkeit, etwas zu erreichen, da das Gesetz vom rumänischen Verfassungsgericht als ungültig erklärt wurde. Die Neufassung des Gesetzes durch das rumänische Parlament steht noch aus. Sobald ein neues Gesetz vorliegt, haben Antragsteller eine Chance auf eine Entschädigung.

Ein Höhepunkt der Tagung war die Präsentation des kürzlich von der Landsmannschaft herausgebrachten Bandes 5 der Reihe „Das Banat und die Banater Schwaben. Die Neuerscheinung „Städte und Dörfer“ ist eine umfangreiche Dokumentation der Siedlungs- und Entwicklungsgeschichte von rund 150 Banater Ortschaften mit deutscher Bevölkerung. Die Redakteure Elke Hoffmann und Peter-Dietmar Leber stellten die Neuerscheinung vor und dankten den Heimatortsgemeinschaften für die Unterstützung des Projektes und allen Autoren und Mitgestaltern. Am Abend hatten die Tagungsteilnehmer dann Gelegenheit, banatschwäbisches Mundarttheater zu genießen. Die Theatergruppe aus Frankenthal führte die Kommödie „Der Opa kann’s nicht lassen“ von Walter G. Pfaus auf. Die Regie führte Johann Schmalz, Vorsitzender des Kreisverbandes Frankenthal der Landsmannschaft der Banater Schwaben und Leiter des Donauschwabenhauses in Frankenthal. Die Aufführung kam beim Publikum besonders gut an.

Am zweiten Tag standen Probleme in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Verbandsarbeit auf der Ebene der Kreisverbände und Heimatortsgemeinschaften im Mittelpunkt der Debatte. Die Untergliederungen der Landsmannschaft wurden angehalten, bei ihrem zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu beantragen und so den Auflagen des Finanzamtes München zu entsprechen. Denn nur an jene Kreisverbände und Heimatortsgemeinschaften können in Zukunft Beitragsanteile überwiesen werden, denen die Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde. Praktische Ratschläge hinsichtlich der zu unternehmenden bürokratischen Schritte erteilte Josef Koch, Sprecher der Heimatortsgemeinschaften. Für die anwesenden Vertreter der Verbände waren die Erfahrungsberichte weiterer Vorsitzender von Kreisverbänden und Heimatortsgemeinschaften hilfreich. So berichtete Pauline Huschitt (HOG Tschanad) und Hans Szeghedi (Kreisverband Landshut) über ihre diesbezüglich gemachten Erfahrungen bei der Erlangung der Gemeinnützigkeit für ihren Verband. Eine weitere Hilfestellung leisten auch die in der Tagungsmappe bereitgestellten Unterlagen. Die Vorstellung einzelner Verbandsgliederungen wurde auch in diesem Jahr fortgesetzt. So berichtete Josef Jakob schwerpunktmäßig über die von der HOG Gertianosch über zehn Jahre hinweg betriebene Renovierung der katholischen Kirche im Heimatort. Der erfolgreiche Abschluss des Projektes war nur möglich durch eine gute Zusammenarbeit der HOG, der Diözese Temeswar und der Gemeindeverwaltung vor Ort. Die Ausführungen des Referenten wurde von Lichtbildprojektionen begleitet.

Den Kreisverband Darmstadt-Dieburg stellte Franz Wolf vor. Es handelt sich um eines der jüngsten und kleinsten Kreisverbände (Gründung 2001). Dennoch zeichnet sich dieser Verband durch eine rege Tätigkeit aus. Beim Sitz des Kreisverbandes in Pfungstadt gibt es eine Theatergruppe wie auch eine Sing- und Tanzgruppe. Im Verlauf eines Jahres organisiert der Kreisverband Versammlungen, Unterhaltungsabende, Wallfarten Ausflüge, Weihnachtsfeiern und Gedenkfeiern. Der Kreisverband pflegt auch eine gute Zusammenarbeit mit der örtlichen Vereinigung der Siebenbürger Sachsen.

In den abschließenden Diskussionen meldeten sich zahlreiche Vorsitzende von Kreisverbänden und Heimatortsgemeinschaften zu Wort und berichteten über Schwierigkeiten und Erfolge in ihrer Arbeit. Auf diese Weise wurde auch diesmal die Tagung für alle Teilnehmer zum nützlichen Erfahrungsaustausch.