Uns erreichen immer wieder Anfragen zur Beantragung der einbehaltenen Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von Entschädigungsleistungen durch Rumänien nach Dekret 118/90. Für die Rückerstattung der von August 2025 bis April 2026 erhobenen Zahlungen in die rumänische Krankenversicherung muss ein formloser Antrag an die zuständige regionale Rentenkasse gestellt werden, ein Formular gibt es nicht. Der Antrag muss bestimmte Angaben erhalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und vor allem die 13-stellige CNP-Nummer aus dem Bescheid über die Zahlung der Leistung, den „Cod numeric personal“ sowie die Unterschrift des Antragstellers. Die entsprechenden Beträge werden dann in der Regel im Folgemonat überwiesen. Die Geschäftsstelle hat ein mögliches Musterschreiben formuliert und an alle Gliederungen der Landsmannschaft versandt. Es kann individuell angepasst werden und gilt nur für die Entschädigungszahlungen für ehemals politisch Verfolgte und deren Kinder.
Geht es um die allgemeinen Renten des gesetzlichen Rentensystems Rumäniens muss ein Antrag auf Befreiung (cerere de exceptare) von der Krankenversicherung unter Beifügung eines Belegs über die Krankenversicherung in Deutschland gestellt werden.








