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Wichtiger Hinweis für Bezieher von Sozialleistungen aus Rumänien: Nachweis einer Krankenversicherung

Ab dem 1. August 2025 ist in Rumänien ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass unter anderem eine neue Regelung betreffend die Krankenversicherungsbeiträge enthält. Eine wichtige Änderung, die von der Regierung eingeführt wurde, ist, dass auf Renten von mehr als 3000 Lei 10 Prozent Krankenversicherungsbeitrag (Contribuţia de asigurări sociale de sănătate) fällig werden. Rentner in Rumänien mussten bislang keine Krankenversicherungsbeiträge (CASS) bezahlen. Empfänger von Entschädigungsleistungen haben gemäß dieser Regelung die Möglichkeit, in die rumänische Krankenversicherung einzutreten. Dies betrifft allerdings nicht diejenigen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und hier krankenversichert sind. Aufgrund dieser Veränderung der Rechtsanwendung in Rumänien fordern Behörden der rumänischen Rentenversicherung von im Ausland lebenden Leistungsempfängern aller Leistungen des rumänischen Rentenamtes (Renten und Entschädigungen) einen Beleg für den Bestand eines Krankenversicherungsverhältnisses im Heimatland.

Dafür ist eine Erklärung zu unterzeichnen (Declaraţie pe propria răspundere), in der versichert wird, dass der Wohnsitz in Deutschland ist und das hier eine Krankenversicherung besteht. Gleichzeitig kann ein Antrag auf Befreiung von der rumänischen Beitragspflicht gestellt werden. Für diesen muss im Formular das Kästchen („solicit“) angekreuzt werden. Gleichzeitig muss ein Beleg über die Versicherung mitgeschickt werden. Dafür reicht in aller Regel eine Fotokopie der Krankenversicherungskarte oder eine Versicherungsbestätigung der eigenen Krankenkasse. Die Anfragen erfolgen häufig per E-Mail und können auch per E-Mail beantwortet werden.

Einige haben bereits die Formulare für die zweiseitige Erklärung erhalten. Die Erklärungen sind auszufüllen und zu unterschreiben. Außerdem ist der Nachweis über die deutsche Krankenversicherung beizulegen und an die angegebene Adresse zu senden.

Gegen die Übermittlung einer Kopie der Versicherungskarte bestehen keine Bedenken, weil damit keinerlei Zugang zu den im deutschen Versicherungskonto gespeicherten Daten ermöglicht wird. Eine Ablichtung der Karte belegt nur das Versicherungsverhältnis. Wer keinen Wohnsitz mehr in Rumänien hat, muss dies mit der Seite zwei des Formulars bestätigen und diese ebenfalls mitunterzeichnen.

Nach uns vorliegenden Informationen hat bisher nur der Kreis Temesch die personalisierten Formulare versandt. Es wird daher empfohlen abzuwarten, bis Sie die Formulare per E-Mail oder Brief erhalten. Falls Sie beim Verschicken Ihrer E-Mail eine Fehlermeldung erhalten haben, senden Sie diese erneut. Das Problem wurde zwischenzeitlich behoben.