Die Eröffnungsveranstaltung zum Tag der Heimat fand in diesem Jahr am 5. August im Neuen Schloss Stuttgart statt. Anlass war das Gedenken an genau 75 Jahre seit der Unterzeichnung der „Charta der Heimatvertriebenen“. Am 5. August 1950, nur fünf Jahre nach der Vertreibung von rund 15 Millionen Deutschen aus ihren Siedlungsgebieten im Osten, wurde die Charta von 30 Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart-Bad Cannstatt unterzeichnet und am folgenden Tag vor dem Stuttgarter Schloss und im ganzen Bundesgebiet verkündet. Sie gilt als das „Grundgesetz“ der deutschen Heimatvertriebenen und enthält vor allem den Verzicht auf Rache und Vergeltung angesichts des erlittenen Unrechts und als Bekenntnis zur Verständigung zwischen den Völkern in einem freien Europa.
Gedenkfeier am Vertriebenendenkmal
Bereits am Vormittag fand am Vertriebenendenkmal im Kurpark Bad Cannstatt eine feierliche Kranzniederlegung statt. Der Vorsitzende des BdV Baden-Württemberg Hartmut Liebscher, der Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und der Präsident des Bundes der Vertriebenen Dr. Bernd Fabritius sprachen Gedenkworte. Domherr André Schmeier, Seelsorger für die deutsche Minderheit in der Erzdiözese Ermland, sprach ein geistliches Wort im Gedenken. Die höchsten Staatsämter, die Bundesländer, Ministerien und die Landsmannschaften der Vertriebenen legten zum Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung Kränze nieder.
Der Festakt im Weißen Saal des Neuen Schlosses Stuttgart begann um 13 Uhr mit der Begrüßung der Gäste und Ehrengäste durch den Präsidenten des Bundes der Vertriebenen Dr. Bernd Fabritius. Urlaubsbedingt fehlte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, begrüßt wurden die Landtagspräsidentin Muhterem Aras, der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Manuel Hagel sowie der Landtagsabgeordnete und Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten Cem Özdemir. Besonders eindringlich begrüßte Fabritius die Zeitzeugen der Unterzeichnung der Charta, die der BdV-Landesverband ausfindig gemacht und zur Veranstaltung eingeladen hatte. Von Seiten der Landsmannschaft der Banater Schwaben nahmen zahlreiche Funktionsträger und Gäste aus Bayern und vor allem aus Baden-Württemberg an der Veranstaltung teil, so der Landesvorsitzende Richard S. Jäger und Vertreter der Tanzgruppe Esslingen in Begleitung von Renate Krispin. Für die musikalische Umrahmung sorgte das Malinconia-Ensemble Stuttgart. Wegen Platzmangel mussten Gäste auch abgewiesen werden.
Fabritius erinnerte daran, dass die Charta als „zukunftsweisendes Manifest“ ihrer Zeit weit voraus gewesen und als erste moderne Vision „eines freien und geeinten Europas“ zu verstehen sei. Nach dem, was die Heimatvertriebenen noch vor wenigen Jahren erlitten hatten, sei das keine Selbstverständlichkeit gewesen. Als „Gründungsdokument der Bundesrepublik Deutschland“, so Fabritius, habe der frühere Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert die Charta gewürdigt. Die Tragödie der Vertreibung bezeichnete Fabritius als „kollektives Trauma unserer Nation“. Ein Weg, dieses Trauma zu verarbeiten sehe der Bund der Vertriebenen darin, die humanitäre Katastrophe der Vertreibung in die Öffentlichkeit zu bringen und im Bewusstsein zu halten. Dazu dient unter anderen der „Tag der Heimat“, dessen Motto in diesem Jahr, 80 Jahre nach der Vertreibung, „Erinnern – Bewahren – Gestalten“ sei. Dieser Dreiklang stehe für die Erinnerung an den Verlust von Kultur, Geschichte und Identität, an dessen angemessene Bewahrung und für Gestaltungswege der Erinnerungsarbeit in der Zukunft. „Wir müssen wissen, was war, um zu verstehen, was ist, um zu gestalten, was kommt.“ Angesichts der Verwerfungen in der heutigen Zeit stehe der Bund der Vertriebenen dafür ein, dass sich die Heimatvertriebenen und ihre Nachkommen mit ihren „Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen“ weiterhin gestaltend einbringen. In diesem Sinne appellierte er an die Bundesregierung, die Kulturarbeit der Landsmannschaften weiterhin zu fördern, denn durch sie „muss auch künftig der Brückenschlag zwischen den Herkunftsregionen und der Bundesrepublik“ grenzüberschreitend möglich sein.
Bundeskanzler Merz hatte seinen Urlaub unterbrochen, weil er bereits vor einem Jahr beim „Tag der Heimat“ in Berlin zugesagt hatte, die Festrede bei der Jubiläumsveranstaltung zu sprechen. Er erinnerte an die „Weichenstellungen für Frieden, Freiheit und Versöhnung“, die in unserem Land vor 70 und 75 Jahren erfolgt sind. Die Charta der Heimatvertriebenen sei schon deshalb bemerkenswert und keineswegs selbstverständlich, weil viele der Vertriebenen im Alltagsleben der Nachkriegszeit als Menschen zweiter Klasse behandelt worden seien. Sie hätten sich aber gleich auf den Weg gemacht, eine neue Heimat zu suchen, denn sie wollten die Erfahrung machen, „der Welt irgendwie von Nutzen zu sein.“ Der Mut zum Neubeginn und auch der Mut zur Verantwortung seien noch heute vorbildlich, denn „Freiheit bedeutet Verantwortung.“ In diesem Sinn sei auch die Forderung der Vertriebenen nach „Recht auf Heimat“ in der Charta zu verstehen: „Ohne Heimat gibt es keine Freiheit.“ Merz würdigte die Rolle der Vertriebenen und der in den Ländern als Minderheit verbliebenen Deutschen bei der Versöhnung Deutschlands mit seinen östlichen Nachbarn. „Schlüssel der Friedenssicherung bleiben Kontakte zwischen den Zivilgesellschaften“, hob er hervor, „zwischen den Menschen hier und dort.“ Für die Friedenssicherung sei aber auch die Erinnerungsarbeit von Bedeutung, „das Wissen über den Wert von Freiheit und Frieden.“ Er zeigte sich erfreut darüber, dass, angesichts der immer weniger Zeitzeugen, „jüngere und junge Menschen“ diese Erinnerungsarbeit fortsetzen wollen. Er sehe das auch als Auftrag für die Bundesregierung, die deshalb die Zuständigkeit für Heimatvertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten und die für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa wieder im Bundesinnenministerium angesiedelt hat. Der Stiftung „Flucht, Vertreibung Versöhnung“ und der „Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen“ versprach er „eine verlässliche finanzielle Basis“ nach dem Bundesvertriebenengesetz. Nach wie vor gelte der letzte, eindringliche Satz der Charta der Heimatvertriebenen, der dazu aufruft, „Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend … der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.“ Denn, so schloss, der Bundeskanzler, angesichts der heutigen geopolitischen Lage zeige sich wieder ganz deutlich, dass Frieden und Freiheit niemals endgültig, sondern ein „Versprechen in die Zukunft“ sind.
Für das Land Baden-Württemberg sprach der Minister für Ernährung und Verbraucherschutz Peter Hauk in Vertretung des sich im Urlaub befindlichen stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl, Minister des Inneren sowie Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler. Letzterer würdigte in einem Statement die Bedeutung der Charta der Heimatvertriebenen für das Land. Durch ihren Verzicht auf Rache und Konfrontation hätten die Heimatvertriebenen „mit Mut und Tatkraft“ ihre berechtigten Wünsche nach Eingliederung und gerechter Lastenverteilung mit der Zusage verbunden, sich beim Wiederaufbau Deutschlands und Europas in Frieden und Freiheit voll und ganz einzubringen. „Ohne ihre kulturellen Beiträge wäre das Land ärmer, ohne ihre fleißige Arbeitsleistung hätten wir nicht diesen Wohlstand und ohne ihre klare Haltung bei der seinerzeitigen Volksabstimmung gäbe es das Land Baden-Württemberg gar nicht: Sie waren mehr als das Zünglein an der Waage.“
Bernard Gaida, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) in der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) erinnerte an das Schicksal derer, die als deutsche Minderheit in den osteuropäischen Ländern geblieben sind. Zur gleichen Zeit, als die Charta unterzeichnet wurde, waren Hunderttausende Deutsche in Lagern in Polen, der Tschechoslowakei oder Jugoslawien interniert. Aus vielen Ländern wurden Deutsche zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. Es folgte in unterschiedlicher Ausprägung ein „jahrzehntelanger kultureller Kampf gegen das Deutschsein“, gegen „Sprache, Kultur und Identität“ in den meisten osteuropäischen Ländern. Die „tiefe Weisheit und moralische Größe“ der Charta sei Vorbild gewesen, als sich vor 35 Jahren deutsche Minderheiten aus Europa und Zentralasien organisierten, um für ihre Minderheitenrechte zu kämpfen. Auch sie handelten als „unermüdliche Befürworter der europäischen Integration“, denn diese biete, eher als ein Nationalstaat, „Garantien für Menschenrechte, sprachliche Vielfalt und den Erhalt unserer Identität.“ Er stellte fest, dass die deutschen Minderheiten in diesen Ländern gemäß der Charta, heute ein „verständnisvolles und brüderliches Zusammenleben“ mit den Mehrheitsgesellschaften pflegen und somit die „guten Beziehungen zu Deutschland“ stärken.
Einen wissenschaftlichen Impuls zum Thema bot Dr. habil. Mathias Beer vom Institut für Donauschwäbische Geschichte und Landeskunde der Universität Tübingen unter dem Titel: „Die Charta - viel zitiert, wenig erforscht.“ Er erinnerte daran, dass die Beschäftigung mit der Charta der Heimatvertriebenen vor allem eine politische gewesen sei. Je nach Blickwinkel sei sie als Dokument von menschlicher Größe und Versöhnungswillen oder als „selbstgefälliges Opferdokument“ der Heimatvertriebenen gedeutet worden. Eine wissenschaftliche Beschäftigung, die das Dokument in im historischen Kontext analysiert, sei weitgehend ausgeblieben, die Charta sei ein „Stiefkind der Forschung“. Unter der Fragestellung: „Was geschah wirklich?“ verwies er auf die Lage der Vertriebenen, die zunächst von den Alliierten ein „Koalitionsverbot“ erhalten hatten, weil man sie schnellstmöglich assimilieren wollte. Angesichts ihrer hohen Zahl und vieler ungelöster Probleme wurde dann doch 1949 der „Zentralverband vertriebener Deutscher“ gegründet. Parallel dazu entstand der Verband der „Vereinigten deutschen Landsmannschaften“. Die beiden Verbände standen in einem Konkurrenz- und Spannungsfeld. Es gab noch kein Vertriebenen- und kein Lastenausgleichsgesetz. Eine „Charta der Heimatvertriebenen“ wurde vom Zentralverband für den 5. August angekündigt, da vor genau fünf Jahren im Rahmen des Potsdamer Abkommens die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten beschlossen worden war. Ein Vertreter der Landsmannschaften aus Oberschlesien las die Charta bei der Bundestagung des Zentralverbandes in Stuttgart vor, einen Tag später, am 6. August, wurde sie bundesweit verkündet. Beer stellte klar, dass es sich vor allem um einen „Vertrag“ der beiden Verbände handelte, die die Interessen der Heimatvertriebenen zu vertreten hatten – und die später auch beide im „Bund der Vertriebenen“ aufgingen. Der genaue Blick auf den Text der Charta ergebe eine außenpolitische und eine innenpolitische Komponente. Angesichts ihres Traumas forderten die Vertriebenen ein allgemein verbrieftes „Recht auf Heimat“. Innenpolitisch ging es ihnen um rechtliche Gleichstellung, um Gerechtigkeit und um das Recht, ihre Interessen als eigenständige Gruppen zu vertreten. Erst nachträglich kam die Bedeutung des Dokuments für die europäische Einigung in den Fokus. Denn durch ihre Positionierung und ihr Engagement hätten die Vertriebenen tatsächlich über viele Jahre die „Brücke zur Heimat“ lebendig gehalten.
In seinem Schlusswort verwies Dr. Bernd Fabritius noch einmal auf das „wichtige Dokument“ und dankte dem Bundeskanzler für seine konsequente Unterstützung der Anliegen der Vertriebenen und Aussiedler, die in der Aussage: „Erinnerung darf nicht weggestrichen werden“ ihren Ausdruck fand.










