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Lebensbescheinigung

Nach der neuen rumänischen Gesetzeslage müssen alle, die Entschädigungs- und Rentenleistungen aus Rumänien beziehen, unaufgefordert eine Lebensbescheinigung zweimal jährlich zum 31. März und zum 30. September an die zuständige Rentenversicherung schicken. Die Unterschrift muss von einer amtlichen Stelle, z.B. dem Einwohnermeldeamt, der Krankenkasse, einem Notar oder ähnlichen Einrichtungen bestätigt werden.

Aufgrund eines Abkommens der Nationalen Rumänischen Rentenbehörde mit der Landsmannschaft der Banater Schwaben haben Mitglieder unserer Landsmannschaft die Möglichkeit, die Lebensbescheinigung über die Kreisverbände bestätigen zu lassen. Die Formulare für die Lebensbescheinigungen sind auf der Homepage der zuständigen Rentenversicherung (der Kreise Temesch, Arad oder Karasch-Severin) aber auch auf der Internetseite unserer Landsmannschaft abrufbar.

Mitglieder unserer Landsmannschaft wenden sich bitte an die Kreisvorsitzenden ihres Kreisverbandes. Diesen liegt die aktuelle Mitgliederliste vor, sowie der entsprechende Stempel zur Bestätigung, den die Landsmannschaft für alle Kreisverbände anfertigen ließ. Dort, wo unsere Landsmannschaft keine Kreisverbände hat, aber der Verband der Siebenbürger Sachsen in einer Kreisgruppe organisiert ist, können unsere Mitglieder die Bestätigung vom Kreisvorsitzenden der Siebenbürger Sachsen erhalten. Umgekehrt gilt das genauso. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Bundesvorsitzenden beider Landsmannschaften getroffen.

Wichtig: Zweimal im Jahr (bis zum 31. März und bis zum 30. September) muss die Lebensbescheinigung unaufgefordert an das Rentenamt in Rumänien geschickt werden. Nach wie vor kann die Lebensbescheinigung bei den bisherigen amtlichen Stellen bestätigt werden. Als neue anerkannte Einrichtung zur Bestätigung der Lebensbescheinigungen tritt nun auch die Landsmannschaft über ihre Kreisverbände auf.