Menschen, die in Deutschland leben und aus Rumänien Entschädigungsleistungen sowie Renten beziehen, haben es künftig bedeutend leichter. Bei ihrem Arbeitsbesuch in Rumänien konnten Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf sowie der Präsident des BdV Dr. Bernd Fabritius mit ihrer rumänischen Amtskollegin Simona Bucura-Oprescu vereinbaren, dass die Aussiedlerverbände in Deutschland als Dienstleister im bilateren Leistungstransfer anerkannt werden.
Sozialministerin Ulrike Scharf sagte nach dem Treffen in Bukarest: „Das ist eine unglaubliche Erleichterung für in Deutschland lebende Leistungsbezieher. Sie müssen seit einer jüngsten Rechtsänderung in Rumänien auf eigene Initiative zweimal im Jahr eine so genannte Lebensbescheinigung vorlegen, um Leistungen weiter zu erhalten. Ich weiß aus Gesprächen, dass das oft Probleme bereitet und einige Menschen mit der neuen Praxis überfordert sind.“ Scharf erklärt zur Praxis: „Ab sofort können Aussiedlerverbände in Deutschland ihren Landsleuten Hilfe leisten. Dafür bin ich unseren rumänischen Freunden und insbesondere meiner Kollegin Simona Bucura-Oprescu sehr dankbar.“
Dr. Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), zeigt sich ebenfalls erfreut: „Das ist eine frohe Botschaft, die für viele Menschen sehr wichtig ist. Sie beweist das gute Verhältnis beider Länder sowie die besondere Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit in den Aussiedlerverbänden in Deutschland.“
Im Gespräch mit der Arbeitsministerin Rumäniens Simona Bucura-Oprescu, der Generaldirektorin der Nationalen Entschädigungsbehörde ANPIS Gabriela Opriş, und dem Präsidenten der Nationalen Rentenbehörde CNPP Daniel Baciu wurde vereinbart, dass die Landsmannschaften als Aussiedlerverbände mit Beratungsfunktion gemäß Art. 95 des BVFG künftig ihren Mitgliedern Hilfestellung bei der Erstellung und Übermittlung der Lebensbescheinigungen leisten können. Den Vorschlag hatte Bernd Fabritius in Absprache mit den Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V. Peter-Dietmar Leber und des Verbands der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. Rainer Lehni eingebracht. BdV-Präsident Bernd Fabritius erläuterte nach seinem Besuch in Bukarest: „Die Ausfertigung und Bestätigung der Lebensbescheinigung (einschließlich deren Unterzeichnung durch den Leistungsberechtigten), die nach einer aktuellen gesetzlichen Änderung in Rumänien eigeninitiativ zweimal im Jahr an die zahlende Behörde in Rumänien (CJP) übermittelt werden muss (Gesetz 360/2023), kann künftig auch durch die Strukturen der Aussiedlerverbände (Kreisverbände, Landesverbände) erfolgen.“ Diese Erleichterung habe der Präsident der Nationalen Rentenbehörde, Daniel Baciu, durch ein Schreiben an den BdV-Präsidenten Dr. Bernd Fabritius (Nr. B 1326 DB 04.09.2024) unmittelbar nach den Gesprächen bestätigt.
Das Verfahren soll kurzfristig durch eine Vereinbarung der beiden Landmannschaften mit der nationalen rumänischen Rentenkasse festgelegt werden. |