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Neues Formular Lebensbescheinigung mit Ausfüllanleitung

Wie in der Banater Post vom 5. August und online bereits berichtet, hat die rumänische Rentenbehörde die grenzüberschreitenden Zahlungen ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Das dafür nötige neue zweisprachige rumänisch-deutsche Formular der Lebensbescheinigung ist hier nun verfügbar.

Die Lebensbescheinigung ist eigeninitiativ halbjährlich, zum ersten Mal bis spätestens den 30. September 2024, bei der zuständigen Rentenbehörde CJP in Rumänien einzureichen. Auf Initiative des BdV-Präsidenten Dr. Bernd Fabritius haben die zuständigen Behörden in Rumänien mittlerweile ein neues rumänisch-deutsches Formular mit richtiger Übersetzung zugelassen. Wegen der vielen Anfragen bietet Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius das neue Formular (zwei Seiten) und eine einfache, klare Ausfüllanleitung auf seiner Homepage, als pdf-Datei im Downloadbereich, an.

Das neue Formular mit der Lebensbescheinigung kann auch auf auf dieser Seite weiter unten heruntergeladen werden. Die pdf-Datei enthält das deutsch-rumänische Formular (zwei Seiten) jeweils für die Rentenbehörden in den Kreisen Temesch, Arad und Karasch-Severin. Orientieren können Sie sich auch an einer praktische Ausfüllanleitung von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius, die nicht mitzuschicken ist. In der Zwischenzeit hat das Rentenamt des Kreises Temesch, die Bezieher von Entschädigungsleistungen und Renten per E-Mail bereits angeschrieben.

Hier können Sie das neue rumänisch-deutsche Formular mit der Lebensbescheinigung herunterladen:

- Lebensbescheinigung_Certificat de viata - Arad

- Lebensbescheinigung_Certificat de viata - Caras Severin

- Lebensbescheinigung_Certificat de viata - Timis

- Lebensbescheinigung_Hinweise_Ausfüllanleitung_RA_Dr._Fabritius