zur Druckansicht

Sechzig Jahre Bundesvertriebenengesetz

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte am 13. März bei einem Festakt im Bundeskanzleramt anlässlich des Inkrafttretens des Bundesvertriebenengesetzes vor sechzig Jahren: „Das Bundesvertriebenengesetz steht für eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Verabschiedung vor sechzig Jahren stellte, zusammen mit dem Lastenausgleichsgesetz, die Weichen für die Integration vieler Millionen Menschen, die aus ihrer Heimat im östlichen Teil Europas vertrieben wurden, und schuf zwar noch bescheidene, aber stabile soziale Verhältnisse. Diese Integration diente dem sozialen Frieden, sie ermöglichte den Wiederaufbau unseres Landes, der ohne den maßgeblichen Beitrag der deutschen Heimatvertriebenen und Flüchtlinge so nicht denkbar gewesen wäre. Es ist eine bewundernswerte Leistung, die die Vertriebenen vollbracht haben: sich zu integrieren, ohne die eigene Herkunft zu verleugnen; offen zu werden für Neues und zugleich selbstbewusst kulturelle Traditionen zu bewahren. Für das Jahr 1953 – in der Zeit des Kalten Krieges – war das Bundesvertriebenengesetz mit seinem Paragraph 96, in dem es um die Pflege deutschen Kulturgutes in Osteuropa ging, geradezu visionär. Es nahm vorweg, was erst mit dem politischen Umbruch in den neunziger Jahren vollends möglich wurde: die jahrhundertelange deutsche Kultur im östlichen Europa als verbindendes Element zu begreifen, in übernationalen Kooperationen zu erschließen und als Baustein einer gemeinsamen europäischen Erinnerungskultur zu verstehen.

Das reiche kulturelle Erbe der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete ist ein Schatz von nationaler und europäischer Bedeutung. Insgesamt 15 Einrichtungen, die durch mein Ressort dauerhaft gefördert werden, erforschen und präsentieren die deutsche Geschichte und Kultur im östlichen Europa. Seit meiner Amtsübernahme wurden die Mittel für Paragraph 96 um fast sechzig Prozent erhöht. Seit 2006 wurden mittlerweile rund 131 Millionen Euro ausgegeben. Die Erschließung unserer kulturellen Wurzeln trägt zum Erhalt eines friedlichen und geeinten Europas bei und ist heute ein bedeutender Teil unserer deutschen und europäischen Identität.“ Der Staatsminister hob besonders die gute Zusammenarbeit mit den Staaten Ostmittel- und Südosteuropas hervor: „Immer wieder machen wir die positive Erfahrung, dass unsere Partnerländer im östlichen Europa das deutsche Erbe ihrer Region als Teil auch ihrer Geschichte begreifen, es wertschätzen, erforschen und touristisch erschließen. Vor Ort engagieren sich ehemalige und heutige Bewohner gemeinsam für den Erhalt von deutsch geprägten Kulturdenkmälern, die so zu Zeichen der Versöhnung und der Hoffnung werden. Dieses gemeinschaftsstiftende Element ist uneingeschränkt begrüßenswert.“

Seit dem Jahr 1953 haben Bund und Länder nach Paragraph 96 Bundesvertriebenengesetz den gemeinsamen Auftrag, das Bewusstsein um die Geschichte und das reiche Kulturerbe der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete des östlichen Europa zu bewahren, weiter zu erforschen und zu vermitteln. Der Kulturstaatsminister fördert aus seinem Haushalt die Kulturarbeit in musealen, kulturvermittelnden und wissenschaftlichen Einrichtungen und Projekten im laufenden Jahr mit rund zwanzig Millionen Euro. Dabei geht es um historische Regionen und Siedlungsgebiete wie Schlesien, Ost- und Westpreußen, Siebenbürgen oder das Banat, in denen früher Deutsche gelebt haben und zum Teil noch heute ansässig sind.