zur Druckansicht

Resolution der Hauptversammlung der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

Zum Tagesordnungspunkt „Aufgaben und Ziele der Landsmannschaft in der nächsten Amtsperiode“ fasste der Bundesvorsitzende Peter-Dietmar Leber die zehn Punkte einer Resolution zusammen, die daraufhin von der Hauptversammlung einstimmig verabschiedet wurde.

Vor 70 Jahren trat in Deutschland das Bundesvertriebenengesetz in Kraft. In seinem kulturpolitischen Teil (§ 96) verpflichtet es Bund und Länder aufgrund der durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete zu erhalten. Dabei bezieht sich § 96 auf die Gebiete des östlichen Europa, in denen Deutsche lebten oder noch immer leben: „Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.“

1. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben ruft die Bundesregierung dazu auf, die über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereitgestellten Mittel nicht zu kürzen. Bereits erfolgte Kürzungen sollen rückgängig gemacht werden, da sonst eine in Jahrzehnten gewachsene Infrastruktur kultureller, verständigungspolitischer und europäischer Netzwerke unwiderruflich Schaden nimmt.

2. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben begrüßt die stark gewachsene Förderung der Kulturarbeit der Landsmannschaft der Banater Schwaben durch den Freistaat Bayern über das Kulturwerk Banater Schwaben Bayern, die Schaffung einer Kulturreferentenstelle und die Förderung zahlreicher Projekte. Es ist eine Anerkennung unseres kulturellen und landsmannschaftlichen Wirkens auf vielen Ebenen in diesem Bundesland, ein Zeichen gelungener Integration sowie eine Unterstützung unseres völkerverbindenden Engagements im Banat. 

3. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben dankt dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm für die Übernahme der Patenschaft über den Bundesverband der Landsmannschaft der Banater Schwaben vor 25 Jahren. Sie ist Ausdruck einer langen und engen Verbundenheit, die einen Niederschlag in der Förderung der Kultur- und Brauchtumsarbeit unserer Landsmannschaft mit ihren Gliederungen in diesem Bundesland findet. Sie ist ebenso eng verknüpft mit der Förderung bedeutender Einrichtungen zur Erforschung und Präsentation der Geschichte und Kultur der Banater Schwaben, namentlich dem Donauschwäbischen Zentralmuseum Ulm und dem Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde Tübingen. Über die Förderung des Hauses der Donauschwaben in Sindelfingen und der Donauschwäbischen Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg drückt das Land Baden-Württemberg seine enge Verbundenheit auch mit den Banater Schwaben als Teil der donauschwäbischen Gemeinschaft aus. 

4. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben begrüßt es, dass Bedürftige aus den Reihen der Spätaussiedler in diesem Jahr erstmals eine Einmalzahlung beantragen können. Sie fordert jedoch eine Verbesserung bei der Ausgestaltung des Härtefallfonds für Spätaussiedler (Zuzug in das Bundesgebiet ab dem 1. Januar 1993). Mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro verfehlt der Fonds sein ursprüngliches Ziel weit. Wir fordern deshalb weiterhin eine Generationengerechtigkeit im Rentenrecht für Aussiedler und Spätaussiedler über die Rücknahme der Kürzungen im Fremdrentenrecht. Ungerechte gesetzliche Regelungen, die den Weg in die Altersarmut zur Folge haben, gehören abgeschafft. Angesichts der bekanntgewordenen Eckdaten wird diese Härtefallfondslösung zur Bekämpfung der Altersarmut unter den Spätaussiedlern kaum beitragen und durch die hohen Energiepreise sowie die aktuell weiterhin hohe Inflation unbemerkt verpuffen. Außerdem bleibt die Gruppe der Aussiedler ausgeschlossen, obwohl auch diese von den Kürzungen im Fremdrentenrecht in den 1990er Jahren stark betroffen ist.

5. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben stellt mit Genugtuung fest, dass die Bundesrepublik Deutschland die Deutschen und deren Institutionen im Banat materiell und ideell unterstützt. Sie setzt damit ein klares Zeichen der Solidarität nach innen und nach außen. Die deutsche Minderheit im Banat in Rumänien und die aus dem Banat stammenden Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der ganzen Welt bilden eine natürliche Brücke zwischen den jeweiligen Staaten, in denen sie leben, und dem Banat in Rumänien. Mit dem Demokratischen Forum der Deutschen im Banat sowie mit allen anderen Institutionen mit ähnlicher Zielsetzung findet eine intensive Zusammenarbeit statt. Im Mittelpunkt steht dabei das Bemühen um die Pflege und die Vermittlung des kulturellen Erbes der Banater Schwaben. 

6. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben begrüßt, dass in vielen Gemeinden im Banat eine Rückbesinnung auf die Geschichte der Deutschen im Ort stattfindet. Diese äußert sich in der Errichtung von Heimatstuben, dem Anbringen von Gedenktafeln im öffentlichen Raum zur Erinnerung an Persönlichkeiten aus den Reihen der Banater Schwaben und an geschichtliche Ereignisse, der Veröffentlichung von lokalhistorischen Arbeiten, der Rückbesinnung auf das deutsche Brauchtum. Nach der Auswanderung einer großen Zahl von Banater Schwaben ist die jetzige, dort ansässige Bevölkerung wenig bis gar nicht mit der Geschichte der Banater Schwaben vertraut. Bei Repräsentanten aus Politik und Gesellschaft besteht ein Interesse am Erbe der Banater Schwaben. Diesem kann mit historischen Lehrpfaden und mehrsprachigen Hinweisen im öffentlichen Raum begegnet werden. Damit schaffen wir des Weiteren Anknüpfungspunkte für bereits in Deutschland geborene Kinder und Enkelkinder der Banater Schwaben, die auf Spurensuche im Banat sind. Immer wiederkehrende Anfragen der Enkelgeneration, auch aus Amerika und Kanada, zeigen das Interesse und den Bedarf für diese Vorhaben. Von Belang sind Jubiläumsfeiern anlässlich der deutschen Besiedlung des Ortes oder der Ortsgründung. So kann bei den heutigen Bewohnern des Ortes Interesse für unsere Geschichte geweckt werden. Jede Heimatortsgemeinschaft soll prüfen, ob und wie solche Projekte vor Ort umsetzbar sind. 

7. Das Hilfswerk der Banater Schwaben erfüllt eine wichtige Funktion bei der Betreuung unserer Mitglieder und Landsleute im hohen Alter, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Banat leben. Im Seniorenzentrum Josef Nischbach in Ingolstadt, im Altenheim im Adam-Müller-Guttenbrun-Haus in Temeswar, in den Altenheimen in Sanktanna und Bakowa sowie über die Sozialstationen in Großsanktnikolaus und Billed sind die Alten und Schwachen unserer Gemeinschaft gut aufgehoben. Die gute Zusammenarbeit zwischen unserer Landsmannschaft und dem Hilfswerk ist die Basis für den Fortbestand dieser Einrichtungen. Durch die Eröffnung unseres gemeinsamen Büros in Temeswar haben wir diesbezüglich ein starkes Zeichen für die Zukunft gesetzt. 

8. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben dankt den über 100 Heimatortgemeinschaften in unserer Landsmannschaft, die sich in enger Zusammenarbeit mit unserer Heimatdiözese Temeswar für die Pflege der Heimatfriedhöfe und den Erhalt der Heimatkirchen einsetzen, sich an Wallfahrten und kirchlichen Feiern im Banat beteiligen. Die Deutsche Wallfahrt nach Maria Radna findet jedes Jahr am 2. August statt. Die Friedhöfe im Banat sind geschützte Orte privaten und gemeinschaftlichen Totengedenkens. Sie sind wertvolle Zeugnisse unserer Orts-, Kunst- und Sozialgeschichte, stumme Zeugen unserer Geschichte im Banat. In der Pflege unserer Friedhöfe erfüllen wir ein Versprechen gegenüber unseren Vorfahren, deren Wirken die Basis unseres Seins als Banater Schwaben ist. Gleiches gilt für Kriegerdenkmäler und Wegkreuze, Zeichen des Gedenkens unserer Gemeinschaft im öffentlichen Raum.

9. Die Landsmannschaft der Banater Schwaben dankt allen Mitgliedern weltweit, allen Mitarbeitern der landsmannschaftlichen Verbände, den Orts- und Kreisvorständen, den Landesvorständen, den Vorständen der Heimatortsgemeinschaften, den Vorständen der Deutschen Banater Jugend- und Trachtengruppen und des Hilfswerks der Banater Schwaben, der Kulturreferentin für den Donauraum, für ihren Beitrag zur Wahrung der Gemeinschaft, zur Pflege und Vermittlung unseres Brauchtums, zur Vermittlung unserer Kultur, für ihren sozialen und karitativen Einsatz entlang von mittlerweile bald 75 Jahren. Sie ruft alle Gliederungen auf, ihre organisatorische Basis zu stärken, Regularien wie die Abhaltung von Wahlen und das Protokollieren von Sitzungen zu beachten, die Jugend und junge Erwachsene gezielt an die landsmannschaftliche Arbeit heranzuführen und verantwortungsvoll in die Vorstandsarbeit einzubinden. Wir sind eine Gemeinschaft, deren Wurzeln im Banat liegen, die jedoch weit darüber hinausgewachsen ist und sich weiterentwickelt. Für die Wahrung der materiellen und immateriellen Werte, die unsere Landsmannschaft geschaffen hat, steht jede Gliederung und jeder Einzelne in der Verantwortung. 

10. Ein Zusammenwirken aller Gliederungen und landsmannschaftlicher Akteure ist die Voraussetzung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung unserer Gemeinschaft. Dies setzt Kommunikation voraus und die Anerkennung von gemeinsamen Regeln. Gemeinsam können wir viel erreichen!

Ulm, 25. Februar 2023