Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

Unmut über Hemmnisse der Kreisbehörden

Bei der Eröffnung des Bürgerbüros von Dr. Bernd Fabritius MdB (v.l.): Peter-Dietmar Leber, Landrat Christian Knauer, Vorsitzender des BdV-Landesverbandes Bayern, Brunhilde Reitmeier-Zwick, Bundesvorsitzende der Karpatendeutschen, und Dr. Fabritius. Foto: Doris Roth

Am 3. Dezember fand ein vom Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Landsmannschaft der Banater Schwaben organisiertes Multiplikatorenseminar zu Fragen des Entschädigungsrechts für politische Verfolgung in Rumänien (Dekretgesetz 118/1990 und Gesetz 211/2013) sowie der bilateralen Rentenverfahren (bei Antragstellung in Deutschland mit Versicherungszeiten im Herkunftsgebiet) statt. An dem Seminar im Haus des Deutschen Ostens in München nahmen Multiplikatoren und Betroffene teil, die Rumänische Botschaft in Berlin war durch Konsulin Ramona Chiriac vertreten. Über die Problematik referierte Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius, Bundesvorsitzender des Verbandes der Siebenbürger Sachsen.

Rumänische Verwaltung blockiert weiter

Zahlreiche Beschwerden von Betroffenen hatten offenbart, dass in Rumänien gestellte Anträge nach dem Dekretgesetz 118/1990 und Gesetz 211/2013 von den Verwaltungsbehörden auf Kreisebene mit immer anderen Hemmnissen blockiert werden. Im Seminar wurden Problemfälle aufgezeigt und Lösungsansätze vermittelt. Kritisiert wurden besonders die anhaltende Verweigerung, per Post übermittelte Anträge einer Bearbeitung zuzuführen, sowie der Aufschub der Entschädigungsverfahren für Russlandverschleppte.

Der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Banater Schwaben, Peter-Dietmar Leber, beklagte in diesem Zusammenhang das inkohärente Vorgehen der lokalen Behörden, die keine einheitliche Linie bei der Umsetzung des Entschädigungsgesetzes erkennen ließen. So gäbe es Betroffene innerhalb der Banater Landsmannschaft, die nach zügiger und entgegenkommender Bearbeitung ihrer Anträge bereits erste Entschädigungsleistungen auf ihrem Konto hätten, während andere mit fragwürdigen Argumenten hingehalten würden. „Hier wird bei einer Generation, die massiv unter kommunistischem Unrecht zu leiden hatte, aufkommendes Vertrauen leichtfertig verspielt“, sagte Leber.

Das Arbeitsministerium in Bukarest hatte bereits im Oktober 2013 nach Beschwerden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen festgestellt, dass eine Antragsübermittlung per Post (wie im grenzüberschreitenden Rentenverfahren schon lange üblich) zulässig sei, wenn der schriftliche Antrag vom Betroffenen persönlich unterzeichnet ist. Dies wurde sogar in einer zentralen Verfahrensanweisung (Procedură Comună) der nationalen Behörde ANPIS (Agenţia Naţională pentru Plăţi şi Inspecţie Socială) ausdrücklich festgelegt, die den untergeordneten Behörden bereits am 1. November 2013 übermittelt worden sein soll. Allerdings wird diese Anweisung in den untergeordneten Behörden in einigen Landkreisen nach wie vor ignoriert und als „unverbindlich“ missachtet. Beschwerden bei der übergeordneten Dienststelle werden zwar höflich beantwortet, bleiben aber bislang wirkungslos. Die zuständige Kreisbehörde in Bukarest hat noch am 24. November 2013 (Decizia 2445) einen Antrag abgelehnt und die mehrfach geklärten unberechtigten Ablehnungsgründe angeführt.

Regierung genehmigt „Memorandum“

Auch die Weigerung, die Russlandverschleppung als Tatbestand gemäß Dekretgesetz 118/1990 anzuerkennen, führt zu erheblichem und berechtigtem Unmut bei den Betroffenen. Seit über 23 Jahren, bis zur Öffnung des Gesetzes auch für im Ausland lebende Personen ohne rumänische Staatsangehörigkeit (Gesetz 211/2013), wurden die Russlandverschleppten als politische Opfer anerkannt. Deshalb hat der Verband der Siebenbürgen Sachsen im Einvernehmen mit der Landsmannschaft der Banater Schwaben mehrfach eine Lösung dieser Frage angemahnt, zuletzt bei einem Gespräch mit Premierminister Victor Ponta am 20. Oktober 2013. Daraufhin hat das Arbeitsministerium ein „Memorandum“ eingeleitet, um die Anerkennung der „Wiederaufbauarbeit“ in der UdSSR (erneut) als Tatbestand im Sinne des Dekretgesetzes 118/1990 zu sichern. Dieses „Memorandum“ wurde am 5. Dezember 2013 von der rumänischen Regierung genehmigt. Es bleibt nun abzuwarten, wie schnell die nachgeordneten Dienststellen die Verfahren der zumeist sehr betagten Opfer positiv erledigen werden. Sollte es die rumänische Regierung nicht schaffen, das im Parlament einstimmig verabschiedete und von der Regierung selbst angestoßene Gesetz auch in der Verwaltung umzusetzen, wäre dies ein bleibender Imageschaden für Rumänien. Dr. Bernd Fabritius hat die Rumänische Botschaft in Berlin und die Deutsche Botschaft in Bukarest um nachhaltige Unterstützung zur schnellen Erledigung dieses Anliegens ersucht.

Im zweiten Teil des Multiplikatorenseminars wurden Fragen der bilateralen Rentenverfahren erörtert. Es wurde erneut darauf hingewiesen, dass eine Antragstellung in Deutschland nach europäischem Sozialrecht automatisch auch zu einer Einleitung des Rentenverfahrens in Rumänien führt. Dies hat zur Folge, dass von dort für auch in Deutschland (nach dem Fremdrentengesetz) anerkannte Versicherungszeiten gezahlte Leistungen auf die Rente aus Deutschland angerechnet werden (§ 31 FRG). Es besteht aber die Möglichkeit, die Leistung aus Rumänien durch eine Aufschuberklärung (declaraţie de suspendare) auszusetzen, so dass dann die ungekürzte Rente in Deutschland ausgezahlt wird. Besprochen wurden außerdem Möglichkeiten zur Durchsetzung von ungekürzten Entgeltwerten (6/6) für in Rumänien gearbeitete Zeiten.