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aktuelle Informationen zur Entschädigung für Kinder politisch Verfolgter in Rumänien

Nach wie vor gehen in unserer Bundesgeschäftsstelle täglich viele Anrufe zum neuen Gesetz zur Entschädigung von Kindern ehemals politisch Verfolgter während des kommunistischen Regimes in Rumänien (130‐2020) ein. Deshalb fasse ich zusammen, was bekannt und was offen ist:

  • Bei der AJPIS sind schon sehr viele Anträge eingegangen, sie stapeln sich körbeweise. Es sind vornehmlich Anträge von in Rumänien lebenden Betroffenen, deren Eltern Leistungen gemäß Gesetz 118/1990 bezogen hatten. Sie verfügen damit schon über den Nachweis der politischen Verfolgung der Eltern.
  • Alle Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein, Ihnen müssen die entsprechenden Nachweise der Deportation beigelegt werden. Gerade letzteres wird für viele potentiell Berechtigte ein Problem darstellen, sofern ihre Eltern eine solche gemäß Gesetz 118/1990 bisher noch nicht hatten.
  • Anbei ein Formblatt zwecks Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung bei der CNSAS in Bukarest. Das Problem hier: Es muss eine Kontaktperson in Rumänien angegeben werden zwecks Aushändigung der Bescheinigung und Entrichtung der Gebühren in Lei. Auch hier wird versucht eine bessere Lösung zu erreichen. (2020_08_17 Antrag CNSAS.pdf | 2020_08_17 Antrag CNSAS.docx)
  • Es kann auch versucht werden, entsprechende Nachweise von den Kreisarchiven zu erhalten. Über andere Möglichkeiten ist in der Banater Post berichtet worden (Arbeitsbücher z.B. u.a.).
  • Die Anträge der AJPIS wurden dahingehend geändert, dass sie nun eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung sowie eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben beinhalten. Anbei jetzt die Anträge für den Kreis AR, Kreis CS und Kreis TM. Die Anträge der AJPIS Arad unterscheiden sich formal von denen der AJPIS Temeswar. Es ist nichts Gravierendes, zeigt aber, dass ein einheitliches Vorgehen bisher fehlt.
    2020_08_17 cerere+declaratieDL 118  legea 130_TM.docx | 2020_08_17 cerere+declaratieDL 118  legea 130_TM.pdf
    2020_08_17 cerere+declaratieDL 118  legea 130_CS.docx | 2020_08_17 cerere+declaratieDL 118  legea 130_CS.pdf
    2020_08_17 cerere+declaratieDL 118  legea 130_AR.docx | 2020_08_17 cerere+declaratieDL 118  legea 130_AR.pdf
  • Die Durchführungsbestimmungen wurden noch nicht verabschiedet.
  • Deshalb ist nach wie vor unklar, wie bestimmte Formulierungen in dem Gesetzestext umgesetzt werden. Das wird im Sozialministerium in Bukarest entschieden. Um dabei auch die Interessen unserer Mitglieder zu wahren, hat die Landsmannschaft den Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen Dr. Bernd Fabritius gebeten, bei der rumänischen Sozialministerin Violeta Alexandru in Bukarest persönlich vorzusprechen und die Anliegen der aus Rumänien stammenden Deutschen vorzutragen.
  • Anbei auch die Ausführungen des Abgeordneten Slavoliub Adnagi, der das Gesetz initiiert hat. (2020_07_24 Erläuterungen des Abgeordneten Slavoliub Adnagi, Initiator des Gesetzes 130-2020.pdf)

Wie Sie sehen, ist noch viel im Fluss, manches noch nicht abschließend zu bewerten.

Peter‐Dietmar Leber
Bundesvorsitzender