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Im Koalitionsvertrag festgehaltene Anliegen - Aussiedler und deutsche Minderheiten

Ganze 177 Seiten stark ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, über den die SPD-Mitglieder noch abstimmen müssen. Interessierte Bürger und Verbände prüfen was in und zwischen den Zeilen des Vertrages steht. Dies gilt auch für die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung der CDU/CSU (OMV) – Union der Vertriebenen und für den Bund der Vertriebenen, die politische Interessenvertretung der Landsmannschaften. Für die OMV erklärte deren Vorsitzender, der Thüringer Landtagsabgeordnete Egon Primas, dass der Koalitionsvertrag ein „klares Bekenntnis zu den Anliegen der Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler, der deutschen Volksgruppen und Minderheiten im Ausland sowie der Opfer des SED-Unrechtsregimes“ beinhaltet. Primas sieht dabei folgende Anliegen bestätigt: Die Chancen, die in der von den Vertriebenen, Spätaussiedlern und ihren Organisationen sowie den deutschen Volksgruppen in ihren Heimatgebieten vorangebrachten, grenzüberschreitenden Verständigung liegen, werden gewürdigt. Daher sollen diese Aktivitäten auch weiterhin gefördert werden.

Das kulturelle Erbe der Deutschen in Mittel- und Osteuropa und das Kulturgut der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler werden als wichtige Bestandteile der kulturellen Identität Deutschlands bezeichnet. Primas sieht auch in dem Zuschnitt der Ministerien und Aufgabenbereiche gute Chancen auf Verwirklichung der Anliegen der Aussiedler und Vertriebenen, so etwa in einem CSU-geführten Innenministerium, ergänzt durch die Bereiche Bau und Heimat, sowie in einer auch zukünftig von der CDU gestellten Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. „So können wichtige Themen politisch aufgegriffen und umgesetzt werden“, sagte er.

Im Abschnitt VII. des Koalitionsvertrages steht: „Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Entsprechendes wollen wir auch für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge prüfen.“

Der Präsident des Bundes der Vertriebenen und ausgewiesene Rentenexperte Dr. Bernd Fabritius bewertet diese Vereinbarung wie folgt: „Im Bereich der Altersarmut bei Spätaussiedlern begrüße ich, dass eine Kommission prüfen soll, wie die Nachteile beseitigt und Härten vermieden werden können. Außerdem werden durch Schaffung einer über der Grundsicherung liegenden Grundrente für alle langjährigen Versicherten auch viele Kürzungen im FRG-Bereich ausgeglichen. Da Arbeitszeiten aus den Herkunftsgebieten dabei berücksichtigt werden, fallen auch die meisten Spätaussiedler in den künftigen Anwendungsbereich dieser Regelung. Der Bund der Vertriebenen wird weiterhin darauf drängen, dass die damit zusammenhängenden Probleme einer sachgerechten Lösung zugeführt werden.“

Bezüglich der Förderung der deutschen Minderheiten in Osteuropa hält der Vertrag fest: „Wir bekennen uns weiterhin zur besonderen Verpflichtung gegenüber den Deutschen in Mittelosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler und Spätaussiedler zu uns kamen oder als deutsche Minderheiten in den Herkunftsgebieten leben. Wir wollen die nationalen Minderheiten in Deutschland und die deutschen Minderheiten in Dänemark, in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion weiter fördern. Wir wollen die Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen, der Aussiedler und der deutschen Minderheiten unter ihrer Einbeziehung – gegebenenfalls auch strukturell – weiterentwickeln.“ Den deutschen Volksgruppen und Minderheiten ist folgender Passus gewidmet: „Die deutschen Volksgruppen und Minderheiten sind Teil unserer kulturellen und historischen Identität, bereichern die kulturelle Vielfalt in ihren Ländern und stellen ein wichtiges Band der Verbindung zwischen Deutschland und seinen Partnerländern dar. Wir wollen sie weiter fördern und unterstützen.“

Festgehalten ist ferner: „Das kulturelle Erbe der Deutschen in Mittel- und Osteuropa und das Kulturgut der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sind wichtige Bestandteile der kulturellen Identität Deutschlands. Wir wollen die im Sinne des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes tätigen Einrichtungen gemeinsam mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten als Träger dieses Erbes sowie im Sinne der europäischen Verständigung für die Zukunft ertüchtigen und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen stärken. Wir wollen außerdem dafür Sorge tragen, dass die Konzeption der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in der aktuellen Legislaturperiode erfolgreich umgesetzt und weiterhin europäisch ausgerichtet wird. Die Koalitionsparteien sehen die historische Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung als gesamtgesellschaftliches Anliegen.“