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Neues BdV-Präsidium

Die langjährige und auch weitere Präsidentin des BdV, Erika Steinbach

Bei der Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen (BdV) am 23. Oktober wurde die langjährige Präsidentin des BdV, Erika Steinbach MdB, mit überwältigender Mehrheit für weitere zwei Jahre in das höchste Amt des Vertriebenenverbandes gewählt. Zu Vizepräsidenten wurden gewählt: Dr. Bernd Fabritius, Willhelm von Gottberg, Alfred Herold, Christian Knauer, Helmut Sauer und Albrecht Schläger. Die weiteren Präsidiumsmitglieder sind: Oliver Dix, Adolf Fetsch, Renate Holznagel MdL, Stephan Mayer MdB, Hartmut Saenger und Arnold Tölg.

Zu den bedeutenden Anträgen, die das neue Präsidium der Bundesversammlung zur Abstimmung vorlegte, zählt jener, der die Einrichtung eines nationalen Gedenktages für die Opfer der Vertreibung fordert. In diesem Antrag wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bereits 2003 auf Anregung des BdV die damalige Bundesregierung aufgefordert habe, den 5. August zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer der Vertreibung“ zu bestimmen. Doch leider ist bis heute dieser Bundesratsbeschluss nicht umgesetzt worden. Ein weiterer Antrag erhebt die Forderung an die Bundesregierung, die gesetzliche Grundlage für eine humanitäre Geste in Form einer Einmalzahlung für alle Personen zu schaffen, die als Opfer von Gewalt und Willkür zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Dabei dürften die außerhalb Deutschlands noch lebenden betroffenen Deutschen nicht ausgeschlossen werden. Die Einmalzahlung sollte vergleichbar den deutscherseits geschaffenen Regelungen für ausländische Zwangsarbeiter ausgestaltet werden. Verwaltung und Auszahlung der dafür vorgesehenen Finanzmittel ein-schließlich der Durchführung der Verfahren zur Antragstellung sollte durch eine Einrichtung erfolgen, die nahe an den Menschen ist.

Im BdV-Antrag wird darauf hingewiesen, dass die Forderung einer Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter sich deshalb an die Bundesrepublik Deutschland richte, weil alle bisherigen Bundesregierungen es nicht für angezeigt gehalten haben, mit denjenigen Staaten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, Verhandlungen dahingehend aufzunehmen, dass die noch lebenden deutschen Opfer durch diese Staaten mit einer humanitären Geste zur Würdigung des erlittenen Schicksals bedacht werden.

Bereits 2003 hatte die damalige CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen mit den Stimmen der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter eingebracht. Die damalige Rot/Grüne Mehrheit im Bundestag hatte den Gesetzentwurf abgelehnt. Aufgrund des hohen Lebensalters der Betroffenen ist die Schließung dieser Gesetzeslücke unbedingt erforderlich.