Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

Vierzig Jahre »Haus des Deutschen Ostens«

Das Haus des Deutschen Ostens. Aquarell von Jürgen Meyer-Andreaus

Rückblick und Ausblick

Der Beschluss über die Errichtung eines Hauses des Deutschen Ostens durch den 6. Bayerischen Landtag im Jahr 1964 erfolgte einstimmig und unterstrich so in eindrucksvoller Weise den breiten Konsens, den das Vorhaben bei allen Abgeordneten genoss, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Bei den Eröffnungsfeierlichkeiten am 24. September 1970 übergab der damalige bayerische Ministerpräsident Dr. h. c. Alfons Goppel das Haus seiner Bestimmung mit den Worten: „Das Haus des Deutschen Ostens ist ein Geschenk des bayerischen Staates an die vertriebenen Mitbürger. Dieses Geschenk ist der sichtbare Dank für die wirtschaftliche und politische Aufbauleistung der deutschen Heimatvertriebenen seit nunmehr 25 Jahren, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass Bayern ein wachstumskräftiges und industrielles Zukunftsland geworden ist.“

Eine logische Fortentwicklung dieser Bestimmung war die Einbeziehung der Aussiedler und Spät-aussiedler aus Polen, der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropa, die mit ihrem reichen kulturellen Erbe im HDO ebenso ein Zuhause gefunden haben wie zu Beginn die vertriebenen Ostpreußen, Pommern, Schlesier und Sudetendeutschen sowie eine Reihe anderer Deutscher aus dem östlichen Europa.

Das Gebäude

Das Wirtschaftsgebäude des ehemaligen Benediktinerinnenklosters am Lilienberg, zentral und verkehrsgünstig am Rande des alten Münchner Stadtteils Au gelegen, war von Beginn an Heimstätte der neugegründeten Behörde und unterstrich durch seinen bis heute erhaltenen schlichten Charme die Einzigartigkeit der Institution und ihrer Aufgabe. Die Schattenseite des alten Gebäudes zeigte sich im Lauf der Jahrzehnte immer wieder in den häufigen und langwierigen Phasen von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, die bei überwiegend laufendem Betrieb von Mitarbeitern und Gästen geduldig ertragen wurden und dennoch nie zu jedermanns Zufriedenheit erfolgen konnten.

Der Kulturparagraph des Bundesvertriebenengesetzes

Der Status einer nachgeordneten Behörde in der Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge, wie das Ministerium bis 1971 hieß, hat dem Haus des Deutschen Ostens München während der vergangenen vierzig Jahre zu finanzieller Planungssicherheit verholfen, inhaltlich getragen von einer verlässlichen Politik im Freistaat; eine Tatsache, die seither ihren sichtbaren Niederschlag in der kontinuierlichen Kulturarbeit des HDO findet. Grundlage der Arbeit des Hauses des Deutschen Ostens bildet der Paragraph 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG), der die „Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung“ regelt: „Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern …“

Die Kernabteilungen „Kulturreferat“ und „Bibliothek“ des Hauses des Deutschen Ostens erfüllen seit dessen Gründung diesen Auftrag unter der Leitung des Geschäftsführers, der ab 1993 den Titel „Direktor“ führt und von einem/einer Stellvertreter/in und einem/einer Verwaltungsleiter/leiterin unterstützt wird. Die Stellvertreterin des Direktors ist zuständig für die Mitplanung und Organisation der Kulturarbeit des Hauses und hat derzeit auch die Bibliotheksleitung inne. Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsleiters zählen die Haushaltsplanung, die Mittelbewirtschaftung und das Personalwesen.

Aufgaben des Hauses

Bis Ende 2007 wurden die Richtlinien der Kulturarbeit durch ein Präsidium festgelegt (vgl. Verordnung über das „Haus des Deutschen Ostens“ vom 2. April 1993). Die Arbeit des Präsidiums wurde von einem Kuratorium beratend begleitet. Lebendige, an den Bedürfnissen und Anforderungen der jeweiligen Zielgruppe orientierte Kultur- und Bildungsarbeit unterliegt dem Wandel. Der Mauerfall 1989 und die EU-Osterweiterung 2004 dürfen als Meilensteine politischer und gesellschaftlicher Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte gelten und erweiterten zwangsläufig den inhaltlichen und geographischen Aktionsradius des Hauses des Deutschen Ostens mit seiner gewachsenen Ausrichtung nach Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen trug dieser Tatsache mit einem Organisationserlass Rechnung, der am 1. Januar 2007 in Kraft trat und die Verordnung aus dem Jahr 1993 ablöste. In einer Pressemitteilung des StMAS vom 2. Januar 2007 wurden die gegenüber der Verordnung von 1993 neu aufgenommenen Schwerpunkte beschrieben: „Im Organisationserlass werden nunmehr die Brückenfunktion des Hauses des Deutschen Ostens zu den mittel- und osteuropäischen Staaten, die Unterstützung der deutschen Minderheiten in ihren Heimatländern beim Erhalt ihrer kulturellen Identität und die Stärkung ihrer Rolle als Mittler der Verständigung zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarn ausdrücklich als Aufgaben des Haus des Deutschen Ostens benannt. Staatsministerin Stewens: Die Vertriebenen nehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Integration wahr und sind eine Brücke im Europa des 21. Jahrhunderts zu unseren osteuropäischen Nachbarn. Es ist daher nur konsequent, die Möglichkeit der Befassung mit europapolitischen Themen auch ausdrücklich in den Aufgabenbereich des Hauses des Deutschen Ostens mit aufzunehmen.“

Am 18. Dezember 2007 konstituierte sich der erste HDO-Beirat, der das bisherige Präsidium ablöste, und Staatsministerin Christa Stewens skizzierte in ihrer Rede die bestehenden und künftigen Aufgaben des Hauses des Deutschen Ostens vor den Mitgliedern des neu berufenen Gremiums: „Das Haus des Deutschen Ostens hat die Aufgabe, als Kultur-, Bildungs- und Begegnungseinrichtung im Sinn des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes den Beitrag der früheren deutschen Staats- und Siedlungsgebiete im Osten und Südosten Europas zur gemeinsamen deutschen Kultur zu pflegen und fortzuentwickeln, in Bereichen mit europapolitischem Bezug tätig zu werden und damit eine Brückenfunktion für das Verhältnis des Freistaates Bayern insbesondere zu Ostmitteleuropa und Osteuropa wahrzunehmen, deutsche Minderheiten in ihren Heimatländern beim Erhalt ihrer kulturellen Identität zu unterstützen und dadurch ihre Rolle als Mittler der Verständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren östlichen Nachbarn zu stärken, Veranstaltungen gemäß § 96 BVFG selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltungsträgern durchzuführen, die Vermittlung der Kenntnisse über Ostmittel- und Osteuropa im Bereich der Erwachsenen-, Hochschul- und Jugendbildung zu unterstützen und zu stärken, als Fördereinrichtung Verbände, Einrichtungen und Einzelmaßnahmen nach § 96 BVFG im In- und Ausland zu unterstützen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kooperiert das Haus des Deutschen Ostens mit einschlägigen Einrichtungen und Institutionen im In- und Ausland.“

Die Aufgabenerweiterung für das Haus des Deutschen Ostens nahm ihren Anfang bereits am 11. Juli 1990 mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags, „die bisherigen Arbeits- und Aufgabengebiete des Hauses des Deutschen Ostens auf der Grundlage des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes um die neuen Möglichkeiten zur Förderung der deutschen Kultur in Ost- und Südosteuropa zu erweitern“. Auf der Grundlage dieses Beschlusses übertrug das StMAS dem HDO die Projektförderung für das In- und Ausland. Seither werden in der zuständigen Abteilung jährlich rund 130 Projekte gefördert. 

Kulturarbeit und Bibliothek

„Der Herkunft eine Zukunft geben“ lautet der Leitgedanke des Hauses des Deutschen Ostens für seine Kultur- und Bildungsarbeit. Unter diesem Motto stehen die rund fünfzig jährlichen Veranstaltungen, die das HDO allein oder im Zusammenwirken mit seinen Kooperationspartnern durchführt. Dazu zählen Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Konzerte und Studienreisen ebenso wie die beliebten Reihen „Ostdeutsche Kultur vor Ort“, „Warum wir hier sind“, die Mundartreihe oder das „Erzählcafé“. Die HDO-Studientagungen und Fortbildungsmaßnahmen für Schüler und Lehrer komplettieren das Programm (zum vollständigen Jahresprogramm vgl. die Übersicht im jeweiligen HDO-Journal). Nach wie vor eine wichtige Rolle spielt das Haus des Deutschen Ostens als Gastgeber für rund hundert Gruppen aus dem Bereich der Vertriebenen und Spätaussiedler, die das HDO für regelmäßige eigene Veranstaltungen nutzen. Sie zäh-len immer noch zum Kern der Adressaten, an die sich das „Geschenk des Freistaats Bayern“ vor vierzig Jahren gerichtet hat.

Einen weiteren Schwerpunkt legt das Haus des Deutschen Ostens auf die Arbeit mit jungen Menschen. Der Schülerwettbewerb „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn“, der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet wird, richtet sich unter der Federführung des HDO auch an ausländische Schulen, z. B. in Polen oder Rumänien, und fördert damit das Wissen um die deutsche Geschichte, aber auch das Kennenlernen und die Völkerverständigung unter den Jugendlichen im In- und Ausland. Verschiedene Projekte mit weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen sind immer wieder Teil des Programms des Hauses des Deutschen Ostens. Dazu zählen Fortbildungsveranstaltungen für Gymnasiasten, Ausstellungen in Zusammenarbeit mit den Glasfachschulen in Kaufbeuren-Neugablonz und Jablonec nad Nisou und Seminare für Studenten. Selbstverständlich gehören zu den regelmäßigen Benutzern der HDO-Bibliothek Schülerinnen und Schüler der Oberstufenklassen ebenso wie Studenten und Doktoranden.

Zu den wesentlichen Entwicklungen in der von Beginn an fachlich geführten Bibliothek des HDO gehörten in den letzten zehn Jahren der Einsatz von EDV, die Vernetzung mit dem Bibliotheksverbund Bayern und die Teilnahme an der nationalen und internationalen Fernleihe. Bereits 1992 wurde das Büchermagazin mit einer Kompaktregalanlage ausgestattet. Die Verankerung in der deutschen Bibliothekenlandschaft, der konsequente Bestandsaufbau, der auch den Entwicklungen in einem veränderten Europa Rechnung trägt, und eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit machten die Sammlung zum „Herzstück“ und „Gehirn“ des Hauses des Deutschen Ostens, wie Staatsministerin Stewens in ihrer Rede vor den Mitgliedern des Ersten HDO-Beirats ausführte (vgl. oben).

Politische und gesellschaftliche Entwicklung

Vierzig Jahre Haus des Deutschen Ostens und 65 Jahre nach Flucht und Vertreibung sind Zeitspannen, die spürbare Veränderungen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene, in der Wissenschaft und Forschung, in den Verbänden und Vereinen, den Familien und den einzelnen Personen mit sich brachten. Der Mauerfall und die EU-Osterweiterung öffneten Grenzen, die politischen Entwicklungen in den Ländern Ost- und Südosteuropas in der nachkommunistischen Zeit, der mitunter schwierige Weg der Demokratisierung und die Versuche einer marktwirtschaftlichen Öffnung veränderten die Lebenswelten der Menschen. Die Annäherung an den Westen zeigte auch die Notwendigkeit der Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Akten der Staatssicherheit der ehemaligen DDR oder der Securitate in Rumänien sind deutliche Beispiele dafür. Die Spätaussiedler und die Vertriebenen werden immer wieder mit dem Thema Vergangenheitsaufarbeitung konfrontiert; dies zeigt nicht zuletzt die zwischen Vertretern Deutschlands und Polens intensiv und zum Teil emotional geführte Diskussion um die Stiftung „Flucht Vertreibung Versöhnung“ und die Rolle der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach.

Die Geschichte zeigt aber auch deutlich, dass das Thema Flucht und Vertreibung keineswegs beschränkt ist auf die Ereignisse nach dem Zweiten Weltkrieg und die Vertreibung der Deutschen. Vertreibung war vor 180 Jahren das Mittel, mit dem weiße Siedler in den USA den Indianern gewaltsam ihr Land genommen haben und es war unter dem Stichwort „ethnische Säuberung“ ein Mittel im Kosovo-Krieg Ende der neunziger Jahre. So unterschiedlich die Ursachen und Gründe für die zahlreichen Vertreibungsfälle in der Geschichte der Menschheit auf der ganzen Welt sein mögen, immer verlieren Menschen – ob sie nun eine Mitschuld trifft oder nicht – ihr Hab und Gut, ihre Unversehrtheit und oft genug auch ihr Leben. Immer sind die Überlebenden aufgerufen zur objektiven Dokumentation, zu politischer und persönlicher Aufarbeitung und zur Versöhnung. So erklären sich Einfluss und Wirkung auf jeden einzelnen Betroffenen, die Familien und nachgeborenen Generationen als auch die nicht betroffenen Bevölkerungsgruppen.

Zukünftige Aufgaben

Das kulturelle Erbe zu erforschen, zu pflegen und seinen Platz in der deutschen Kulturlandschaft für die Zukunft zu bestimmen, ist eine der drängenden Aufgaben, denen sich nicht nur Politiker und Kulturschaffende, sondern die gesamte deutsche Gesellschaft stellen müssen. Der Transport der historischen Verantwortung von der Erlebnisgeneration über die Nachfolgegenerationen auf Personen ohne ererbten Hintergrund, aber mit beruflichem oder persönlichem Interesse und Engagement, muss glücken, wenn die Pflege und der Erhalt der deutschen Kultur aus den östlichen Ländern Europas in Zukunft als Teil der gesamten deutschen, aber auch der europäischen Geschichte und Kultur begriffen werden soll.

Im Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2007 und 2008 ist hierzu vermerkt: „In ihrem Schlussbericht vom Dezember 2007 kam die Enquete-Kommission Kultur in Deutschland des Deutschen Bundestages zu dem Ergebnis, gerade auch nach den historischen Umwälzungen in Ost- und Mitteleuropa sei die Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ein wichtiges kulturpolitisches Handlungsfeld. Diese Bewertung macht deutlich, dass der Auftrag aus § 96 BVFG keineswegs an Aktualität verloren hat. Sein Kernanliegen hat sich im Gegenteil aus der Perspektive der Entstehungszeit dieser Norm als durchaus visionär erwiesen. Im Grunde geht es um den Brückenschlag zwischen nationaler kultureller Identität und europäischem Bewusstsein. Das eine bleibt ohne das andere unvollständig und kraftlos. Für die Stärkung eines national wie auch europäisch geprägten kulturellen Selbstverständnisses bieten diejenigen Regionen besondere Chancen, in denen über Jahrhunderte hinweg Deutsche mit anderen Völkern zusammenlebten, in denen Sprachen, Kulturen und Konfessionen aufeinandertrafen und die sich deshalb durch ein vielschichtiges Kulturerbe auszeichnen. In diesem Kontext kommt der Beschäftigung mit Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa eine Schlüsselrolle zu.“ Bei der Zukunftssicherung der ostdeutschen Kultur spielen die Vertriebenen noch immer eine zentrale Rolle. Mehr und mehr werden sie aber zur Stabübergabe aufgefordert an die nachfolgenden Generationen, die bereits heute nicht mehr alle notwendigerweise aus den Kreisen Betroffener kommen müssen. Diesen Wechsel einvernehmlich und harmonisch zu vollziehen, lautet die Aufgabe der Gegenwart. Das Haus des Deutschen Ostens München wird sich den Anforderungen einer zukunftsorientierten Kulturarbeit stellen und sich weiterhin als Bewahrer und Vermittler des kulturellen Erbes der Deutschen aus den östlichen und südöstlichen Ländern Europas verstehen.

(Gekürzt aus HDO-Journal Nr. 8-9 / 2010)