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Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter

In den frühen Morgenstunden des 14. November hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion beschlossen, für die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter in den kommenden drei Jahren 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Entschädigt werden sollen Zivilpersonen, die aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkrieges und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Es handelt sich dabei um eine humanitäre Geste ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Über den Haushalt wird der Deutsche Bundestag am 27. November abstimmen. Wie die Zahlungen erfolgen, ist zur Stunde noch nicht bekannt. Das Bundesministerium des Innern wird dies in einer entsprechenden Richtlinie regeln, die der Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf.

Zum Beschluss des Haushaltsausschusses erklärte Bundesvorsitzender Peter-Dietmar Leber: „Es ist gut, dass das Schicksal unserer Zwangsarbeiter, die unverschuldet und nur aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges zu leiden hatten, nunmehr auch durch die Bundesrepublik Deutschland Anerkennung in Form dieser humanitären Geste findet. Es ist nicht gut, dass fast sieben Jahrzehnte vergehen mussten, bis sich das Parlament dazu durchringen konnte. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass unsere Landsmannschaft Initiator der ersten großen Gedenkveranstaltung für die Opfer der Zwangsarbeit 1995 in München war und durch Treffen, Arbeitskreise, Forschung und Publikationen das Thema in die Öffentlichkeit gebracht und dort bewahrt hat. Gleiches gilt für die Erlebnisberichte von Betroffenen und Herta Müllers Roman Atemschaukel, der unsere Gesellschaft für das Schicksal der ehemaligen Russlanddeportierten sensibilisierte.“