Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

»Auch für deutsche Vertreibungsopfer gelten natürlich Menschenrechte«

BdV-Präsidentin Erika Steinbach und Ministerpräsident Horst Seehofer

Auszüge aus der Ansprache von BdV-Präsidentin Erika Steinbach beim Heimattag 2010

(...) Der Bevormundung unseres Verbandes durch Teile der Bundesregierung bei der Besetzung des Stiftungsrates der Bundesstiftung haben wir uns erfolgreich widersetzt. Der Gordische Knoten in der Besetzungsfrage ist durch unsere Initiative aufgelöst worden. Und zwar nicht nach dem Motto „der Klügere gibt nach“, mit dem mancher uns locken wollte. Das hieße letztlich, der Dummheit das Feld zu überlassen. Unser Lösungsvorschlag hatte zum Ziel, Verbesserungen für die Bundesstiftung zu erreichen und das Vetorecht der Bundesregierung zur Besetzung des Stiftungsrates abzuschaffen. Das ist gelungen. Die Bundesregierung hat keine Einwirkungsmöglichkeiten in Fragen der Besetzung mehr, sondern der Bundes-tag entscheidet über eine Liste der von allen berechtigten Organisationen Vorgeschlagenen insgesamt. Damit werden entweder alle oder keiner gewählt. Aber nicht nur das konnten wir erreichen. Hinzu kommt, dass sich die Zahl unserer Vertreter im Stiftungsrat verdoppelt hat und damit auch prozentual von 23 auf 29 Prozent gestiegen ist. Außerdem haben wir erreichen können, dass die Ausstellungsfläche im Deutschlandhaus um 50 Prozent erweitert wurde und die wichtigen Unterlagen über Vertriebenenschicksale, die im Bundes-archiv lagern, für die Bundesstiftung verfügbar gemacht werden. Wir konnten im Gegenzug für den Verzicht des BdV auf meine Benennung für die Bundesstiftung und den BdV viel erreichen – mehr als die meisten für möglich gehalten haben. Die feindseligen und aggressiven Reaktionen der Vertriebenengegner, die mit Vokabeln wie „Erpressung“ um sich warfen, sind der beste und deutlichste Beleg für unseren Erfolg (...)

Die nachfolgenden Debatten und Empörungen um zwei der von uns benannten Stiftungsratsmitglieder haben eines auch offenkundig gemacht: Es ging die ganzen Jahre weder um Erika Steinbach noch heute um Arnold Tölg oder Hartmut Saenger, es ging immer darum, ein Projekt, das man um keinen Preis haben wollte, zu verhindern. Äußerungen der von uns als Stellvertreter benannten Mitglieder Arnold Tölg und Hartmut Saenger wurden und werden zum Anlass genommen, diesen beiden und dem BdV insgesamt ein revisionistisches Geschichtsbild zu unterstellen und ihnen den Willen zur Versöhnung abzusprechen. Diese Versuche sind so durchschaubar wie untauglich, wenn man die verwendeten Argumente betrachtet. Der als untragbar bezeichnete Hartmut Saenger thematisierte in einem Beitrag  die polnische Politik der Zwischen-kriegszeit („Historischer Kontext“). Seine sehr knappe Darstellung ist korrekt. Um das festzustellen, muss man weder in polnischen noch deutschen Archiven graben. Der dargestellte Sachverhalt ge-hört zum Grundwissen eines jeden Zeithistorikers.

Was das zehn Jahre alte Interview unseres ebenfalls angegriffenen Präsidiumsmitglieds Arnold Tölg betrifft, so sind auch seine Feststellungen zu Fragen der Ungleichbehandlung von Zwangsarbeitern unbestreitbar. Es ist ganz einfach Fakt, dass die Verschleppung zur Zwangsarbeit gemäß dem Statut für den Nürnberger Prozess als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft war und deswegen „deutsche Kriegsverbrecher zu recht“, wie Arnold Tölg feststellte, verurteilt wurden, während gleichzeitig Deutsche zur Zwangsarbeit verschleppt und missbraucht wurden und dieser Vorgang straffrei blieb. Es war zweierlei Maß. Die Zahl der Deutschen, die Zwangsarbeit leis-ten mussten, bezifferte Tölg auf eine Million, von denen Hunderttausende umgekommen seien. Wenn man daran Kritik üben wollte, dann nur deshalb, weil die Zahlen eher zu niedrig als zu hoch angesetzt sind. Der Sachverhalt als solcher wird von keinem seriösen Historiker bestritten.

Der platte Versuch, in einer konzertierten Aktion mit nahezu identischen Argumenten aller Beteiligten den BdV in eine Reihe mit Geschichtsfälschern zu stellen, kehrt sich bei Kenntnis der Fakten gegen die Protagonisten selbst. Dem BdV, mir und den von uns bestellten Stiftungsratsmitgliedern liegt an Wahrhaftigkeit bei der Darstellung von Flucht und Vertreibung. Darauf werden wir sorgfältig achten. Die führenden Mitglieder unseres Verbandes, die Vorsitzenden der Landsmannschaften und der Landesverbände sind durch und durch Demokraten – und zwar alle. Die, die sich an uns abarbeiten wollen, sollten vor ihrer eigenen Haustür kehren (...)

Heimat – der Tag der Heimat – ist für die deutschen Opfer von Vertreibung nicht Abschottung und geistige Enge, sondern Offenheit und der Blick über die Grenzen. Mit unserem Tag der Heimat erinnern wir an millionenfache Schicksale und an die Heimat. (...) Mittel-, Ost- und Südosteuropa waren über viele Jahre auch nach dem Krieg noch gigantische Sklavenhalter-Regionen. In ihrem Buch „Atemschaukel“ gibt die Literatur-Nobelpreisträgerin Herta Müller einen beklemmenden Eindruck davon. Die Toten dieser Lager wurden nicht bestattet, sie wurden einfach namenlos verscharrt. Rund zwei Millionen Deutsche haben bei der Flucht oder durch die Vertreibung in Arbeitslagern oder bei Massakern ihr Leben verloren.

Die Donauschwaben haben in den verschiedenen Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien in Verhandlungen mit lokalen Behörden und auch mit staatlichen Stellen erreicht, das inzwischen an fast allen Orten der früheren großen Todeslager für Deutsche mit riesigen Massengräbern Gedenkkreuze für die Opfer errichtet werden konnten. Auch in unseren Nachbarländern Polen und Tschechien gibt es zahllose oft auch noch unbekannte Massengräber (...) Was die zahllosen Massengräber mit deutschen Opfern betrifft, so muss man leider und beschämt feststellen, dass sich von deutscher Seite keine Bundesregierung über die Jahrzehnte hinweg darum gekümmert hat. Es ist im Grunde genommen nahezu unglaublich, dass die Beisetzung der 2116 deutschen Toten von Marienburg ohne Beteiligung der Bundesregierung stattfand. Was wäre wohl geschehen, wenn es sich bei diesen Funden um polnische Opfer gehandelt hätte?

In all unseren Nachbarländern werden seit Jahren an vielen Orten Erinnerungsstätten für ermordete Deutsche errichtet. Der polnische Historiker Witold Pronobis stellte hierzu sehr richtig fest: „Massengräber ermordeter deutscher Zivilisten oder Stätten ihres Martyriums erleben langsam ein Gedenken. Im Allgemeinen geschieht dies durch die Initiative von Familienmitgliedern der ermordeten Deutschen oder der Organisation des Bundes der Vertriebenen – aber mit Erlaubnis und der stetigen Zusammenarbeit der örtlichen polnischen Gesellschaft oder der Selbstverwaltung.“

In der Tschechischen Republik ist die Entwicklung sehr ähnlich und noch spektakulärer sichtbar. Ob in Brünn oder Aussig: Vertriebene und engagierte Einheimische tragen dazu bei. Die tschechische Jugendorganisation „Antikomplex“ oder die tschechischen Initiatoren für das Kreuz der Versöhnung in Weckelsdorf, die mit dem Franz-Werfel-Menschenrechtspreis 2003 unserer Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen in der Frankfurter Pauls-kirche ausgezeichnet wurden, sind Beispiele dafür (...)

In Serbien geht man einen deutlichen Schritt weiter. Dort wurde die Regierung aktiv. Am 1. September  2009 fasste sie den Beschluss über die Gründung einer Staatskommission zur Auf-findung und Markierung aller bislang geheimen Grabstätten, in denen sich sterbliche Überreste der nach der Machtübernahme von Tito 1944 Erschossenen befinden. Das betrifft im Bereich der Vojvodina insbesondere die donauschwäbischen Opfer, die im Herbst 1944 ohne Gerichtsurteil in vielen Fällen auf bestialische Weise umgebracht oder erschossen wurden. Der Goethe-Preisträger Raymond Aron stellte fest – und in Deutschland muss man wieder und wieder daran erinnern: „Der Charakter und die Selbstachtung einer Nation zeigen sich darin, wie sie mit ihren Opfern der Kriege und mit ihren Toten umgeht.“ (...)

Die Katastrophe der Vertreibung von fast 15 Millionen Deutschen mit allen nur denkbaren Grausamkeiten und Begleiterscheinungen in der Mitte des 20. Jahrhunderts ist schmerzlicher und unauslöschbarer Teil unserer ganzen Nation. Die Opfer und ihre Nachfahren haben ein Anrecht darauf, dass ihr Schicksal, dem sie stellvertretend für alle Deutschen hilflos ausgeliefert waren, im nationalen Gedächtnis bewahrt wird. Die menschliche und kulturelle Dramatik dieser Massenvertreibungen lässt sich weder relativieren noch rechtfertigen. Auch nicht unter Hinweis auf Ursache und Wirkung, wie es in der deutschen Politik und in manchen unserer Nachbarländer gang und gäbe ist. Eine Entschuldung derart bewegt sich abseits jeglicher Menschenrechtsnormen. Sie ist latent gespeist aus archaischem Blutrachedenken. Jeder im Land weiß, wer den Zweiten Weltkrieg begonnen hat. Jeder im Land kennt die Barbareien des nationalsozialistischen Deutschlands und das grenzenlose Leid, das dadurch über Europa gekommen ist.

Mein tiefes Mitgefühl gilt diesen Opfern. Niemand aber wird mich, die ich im Deutschen Bundestag für die Universalität von Menschen-rechten fechte, mit dem Argument von „Ursache und Wirkung“ davon überzeugen, dass eine Barbarei die andere jemals entschuldigen oder gar rechtfertigen kann und darf. Wer immer dem folgen wollte, wäre als Menschenrechtspolitiker fehl am Platze. Menschenrechte nach zweierlei Maß zu bemessen, ist paradox in sich. Die Würde eines jeden Menschen ist zu bewahren und darf nicht angetastet werden. Auch für deutsche Vertreibungsopfer gelten natürlich Menschenrechte unabdingbar, uneinschränkbar, unrelativierbar.