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Wichtiger Hinweis für Bezieher von Sozialleistungen aus Rumänien

Banater Schwaben im Kindesalter als Deportierte in der Bărăgan-Steppe. Foto: Wilhelm Weber

Ab dem 1. August 2025 ist in Rumänien ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass unter anderem eine neue Regelung betreffend die Krankenversicherungsbeiträge enthält. Eine wichtige Änderung, die von der Regierung eingeführt wurde, ist, dass auf Renten von mehr als 3.000 Lei 10 Prozent CASS (Contribuţia de asigurări sociale de sănătate) fällig werden. Rentner in Rumänien mussten bislang keine Krankenversicherungsbeiträge (CASS) bezahlen. Dies bedeutet, dass Rentner mit einer Rente von bis zu 3.000 Lei vollständig von der CASS befreit sind, während Rentner mit einer Rente von mehr als 3.000 Lei nur 10 Prozent des Betrags über dem Schwellenwert zahlen müssen. So fällt z.B. für eine Rente von 3.200 Lei 10 Prozent von 200 Lei, d. h. 20 Lei an.

Empfänger von Entschädigungsleistungen haben gemäß dieser Regelung die Möglichkeit, in die rumänische Krankenversicherung einzutreten. Dies betrifft allerdings nicht diejenigen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und hier krankenversichert sind. Deshalb ist es notwendig, die Erklärung auszufüllen, zu unterschreiben, den Nachweis über die deutsche Krankenversicherung beizulegen und an die rumänische Rentenbehörde zu senden.

Aufgrund dieser Veränderung der Rechtsanwendung in Rumänien fordern Behörden der rumänischen Rentenversicherung von im Ausland lebenden Leistungsempfängern aller Leistungen des rumänischen Rentenamtes (Renten und Entschädigungen) einen Beleg für den Bestand eines Krankenversicherungsverhältnisses im Heimatland.

Dafür ist eine Erklärung (Declaraţie in propria răspundere) über den Bestand der Krankenversicherung in Deutschland, in welcher auch ein Antrag auf Befreiung von der rumänischen Beitragspflicht gestellt wird, zu unterzeichnen. In aller Regel wird ein entsprechendes Formular mitgesendet, in welchem die entsprechenden Kästchen anzukreuzen sind („solicit exceptarea de la obligația de plată a contribuţiei la asigurarea de sănătate in Romania“). Gleichzeitig muss ein Beleg über die Versicherung mitgeschickt werden. Dafür reicht in aller Regel eine Fotokopie der Krankenversicherungskarte oder eine Versicherungsbestätigung der eigenen Krankenkasse. Die Anfragen erfolgen häufig per E-Mail und können auch per E-Mail beantwortet werden.

Gegen die Übermittlung einer Kopie der Versicherungskarte bestehen keine Bedenken, weil damit keinerlei Zugang zu den im deutschen Versicherungskonto gespeicherten Daten ermöglicht wird. Eine Ablichtung der Karte belegt lediglich das Versicherungsverhältnis. Gleichzeitig muss mit der Erklärung bestätigt werden, dass man in Rumänien keinen Wohnsitz hat. Dazu beinhaltet das Formular eine zweite Seite, die ebenfalls mitunterzeichnet werden muss.