Wie in der Banater Post vom 5. August 2024 berichtet, hat die rumänische Rentenbehörde die grenzüberschreitenden Zahlungen ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Das dafür nötige neue zweisprachige rumänisch-deutsche Formular der Lebensbescheinigung ist zum Herunterladen verfügbar unter: www.cnpp.ro/certificatul-de-viata .
Die Lebensbescheinigung ist eigeninitiativ halbjährlich, zum ersten Mal bis spätestens bis zum 30. September 2024, bei der zuständigen Rentenbehörde CJP in Rumänien einzureichen. Auf Initiative des BdV-Präsidenten Dr. Bernd Fabritius haben die zuständigen Behörden in Rumänien mittlerweile ein neues rumänisch-deutsches Formular mit richtiger Übersetzung zugelassen. Wegen der vielen Anfragen bietet Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius das neue Formular (zwei Seiten) und eine einfache, klare Ausfüllanleitung als pdf-Datei auf seiner Homepage www.fabritius.de an.
Das neue Formular kann auf der Internetseite der Landsmannschaft der Banater Schwaben: www.banater-schwaben.org/entschaedigung heruntergeladen werden. Die pdf-Datei enthält das deutsch-rumänische Formular (zwei Seiten) jeweils für die Rentenbehörden in den Kreisen Temesch, Arad und Karasch-Severin. Beigelegt ist auch eine praktische Ausfüllanleitung von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius. In der Zwischenzeit hat das Rentenamt des Kreises Temesch, die Bezieher von Entschädigungsleistungen und Renten bereits per E-Mail angeschrieben.