Erläuterungen von Ottmar Schreiber:
Rumänien hat mit dem Gesetz 360/2023 vom 29. November 2023 die Vorschriften zur Durchführung grenzüberschreitender Zahlungen seitens der rumänischen Rentenkasse ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Die Neuregelung betrifft alle Zahlungen von Renten aller Art durch die Rentenkassen (CJP) sowie von Entschädigungen für politische Verfolgung (Verschleppung, Zwangswohnsitz usw.) gemäß Dekret 118/1990, Gesetze 130/2020 und 232/2020, die von der Entschädigungsbehörde AJPIS genehmigt, aber ebenfalls von der Rentenkasse (CJP) ausgezahlt werden.
Dieses Gesetz 360/2023, beinhaltet u.a. die Neuerung, dass die Lebensbescheinigung (LB) zwei Mal pro Jahr abgegeben werden muss und tritt durch die Verordnung (Ordin) 874/26.06.2024 am 1. September 2024 in Kraft.
Es besagt folgendes:
Ab dem 1. September 2024 müssen Bezieher von Leistungen der rumänischen Rentenkasse (CNPP, CJP) mit Wohnsitz im Ausland (persoană nerezidentă), also auch in Deutschland, zwei Mal im Jahr (halbjährlich) eine besondere Lebensbescheinigung (certificat de viaţă) übermitteln (Art. 98 Abs. 8 Gesetz 360/2023).
Neu ist auch, dass keine Anforderung von der Behörde erfolgt, sondern die Lebensbescheinigung muss ohne Aufforderung (eigeninitiativ) jeweils bis zum 31. März und dem 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Personen, die bereits eine Leistung beziehen, müssen diese erste Lebensbescheinigung ohne vorherige Aufforderung bis zum 30. September 2024 an die rumänische Behörde übermitteln.
Die Übermittlung erfolgt an die zahlende Behörde auf einem besonderen Formular.
Das aktuelle Formular „Certificat de viață/Lebensbescheinigung“ kann u.a. auf der Homepage von CNPP (CJP)-Timis heruntergeladen werden. Allerdings fehlt die Übersetzung des Textes in die deutsche Sprache. Laut Zusagen seitens CNPP wird eine übersetzte Form dieser nur zweiteiligen Lebensbescheinigung in absehbarer Zeit zur Verfügung gestellt werden.
Bis zur Veröffentlichung des zweisprachigen Formulars können die Betroffenen sich den Vordruck unter folgendem Link herunterladen: https://www.cnpp.ro/certificatul-de-viata. Dieses Formular kann aktuell noch für alle Pensionsämter aus Rumänien verwendet werden.
Wichtiger Hinweis: Das auf der Internetseite der deutschen Rentenbehörden veröffentlichte Formular einer Lebensbescheinigung (deutsch-englisch) wird nach Auskunft der rumänischen Behörden und ständiger Praxis rumänischer Behörden leider und völlig unverständlich NICHT akzeptiert.
Gemäß den neuen Vorschriften ist folgendes zu beachten:
Beim Verschicken der Lebensbescheinigung muss genau auf die vorgegebenen Fristen geachtet werden: Das heißt, dass sie beim rumänischen Rentenamt zwischen dem 1. - 31. März und dem 1. - 30. September eingehen muss.
Ebenso neu ist, dass sie aus eigener Initiative an das zuständige Rentenamt (CJP) verschickt werden muss.
Versandmöglichkeiten sind per Post, per Fax oder per Mail, wobei die Betroffenen darauf achten sollten, dass Sie eine Eingangsbestätigung erhalten, um nachweisen zu können, dass die Lebensbescheinigung geschickt wurde.
Das Rentenamt in Temeswar hat über 15.000 Begünstigte des Gesetzes 118, die eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten und in Deutschland leben. Mittlerweile schicken über 6.000 davon die Lebensbescheinigung über E-Mail an certifviata.tm@cnpp.ro . CJP-Timis wünscht sich, dass in Zukunft noch mehr der Leistungsempfänger diesen Weg nutzen. Außerdem hat das Rentenamt CJP-Timis (als eines der wenigen in Rumänien) das E-Mail-System so eingestellt, dass sofort nach Eingang einer E-Mail eine Empfangsbestätigung gesendet wird.
Sobald eine der vorhin genannten Fristen versäumt wurde, wird die monatliche Zahlung eingestellt. Eine Wiederaufnahme der Zahlung kann durch einen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen erfolgen.
Weitere ausführliche Erläuterungen von Dr. Bernd Fabritius finden sich in diesem Artikel:
Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr der Renten- und Sozialbehörden aus Rumänien