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„Was kosten die Fische? Wann werden sie gefangen?“

Dr. Georg Herbstritt, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (Mitte), diskutierte in Berlin mit dem aus dem Banat stammenden Journalisten und Autor Johann Steiner (links) und dem Historiker Dr. Christopher Nehring, Wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Spionagemuseums Berlin, über geglückte und vereitelte Fluchtversuche aus Rumänien und Bulgarien; links außen Johann Schöpf, stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins der Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde und Organisator der Veranstaltung. © Stiftung Berliner Mauer

Das ehemalige Stasi-Gefängnis Berlin- Lichtenberg, Magdalenenstraße: Dort saß Daniel D. nach seiner Auslieferung durch Bulgarien bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Foto: Ernst Meinhardt

Pojejena ist eine kleine Gemeinde an der Donau, im Kreis Karasch-Severin, im Südwesten Rumäniens, rund 150 Kilometer südlich von Temeswar. Heute leben die Menschen dort vom Fischfang, von der Landwirtschaft und vom Tourismus. In der kommunistischen Zeit hatte der eine oder andere Fischer noch einen weiteren „Beruf“: den des Fluchthelfers. Ende 1977 erfuhr auch Renate M. aus Freidorf von einem dieser „besonderen“ Fischer und nahm Kontakt zu ihm auf. Eine andere Chance, aus Rumänien wegzukommen, sah sie nicht. Der Fischer versprach, sie und ihre Eltern im Herbst 1978 mit einem Boot über die Donau nach Serbien zu bringen. 150000 Lei sollte das kosten. Das war mehr, als zu jenem Zeitpunkt in Rumänien zwei nagelneue PKW der Marke „Dacia 1300“ kosteten. Renate und ihre Eltern waren bereit, ihr Haus und ihr Auto zu verkaufen, um den geforderten Betrag zusammenzubekommen. Selbstverständlich mussten alle Absprachen geheim bleiben. Sogar die Verständigung war verschlüsselt. „Was kosten die Fische?“ stand für „Wie viel kostet die Überfahrt?“ „Wann werden die Fische gefangen?“ bedeutete „Wann flüchten wir?“ Als Termin wurde der November vereinbart, weil die rumänischen Grenzer dann wegen des Nebels und des Schilfs eine schlechte Sicht auf die Donau hatten. Als alles klar war, wurde Renate ungeplant schwanger. Mit einem drei Monate alten Kind war ihr das Fluchtrisiko zu hoch und die Familie verzichtete auf das gefährliche Unterfangen. Dass die rumänischen Grenzer hemmungs- und gnadenlos auf jeden Flüchtling schossen, war bekannt. Der Fischer von Pojejena war nicht sonderlich verärgert darüber, dass Familie M. wieder „absprang“. Er hatte so viele andere „Fische an der Angel“, dass ihm kein Einnahmeverlust drohte. Noch nicht einmal ein halbes Jahr später erhielt Renate die jahrelang verweigerte Heiratsgenehmigung und konnte zusammen mit ihrem Kind legal nach Deutschland zu ihrem Mann ausreisen.

Gescheiterte Flucht über Bulgarien

Daniel D. aus Ost-Berlin versuchte im Sommer 1973 zusammen mit seiner Freundin über Bulgarien nach Jugoslawien zu flüchten. Grund war, dass ihn die DDR-Behörden wegen seines „politisch-moralischen Fehlverhaltens“ daran hinderten, sein Studium der Kommunikationswissenschaften und Informatik an der Technischen Universität (TU) Dresden zu Ende zu bringen. Offizieller Grund für seine Zwangsexmatrikulation im letzten Studienjahr war, dass er schuldhaft in einen Verkehrsunfall mit einem sowjetischen Militärfahrzeug verwickelt war. Eine Rolle spielte aber vermutlich auch ein anderer Zwischenfall, auch wenn dieser offiziell nie zur Sprache kam. Als Karl-Eduard von Schnitzler die TU Dresden besuchte, verabredete sich Daniel mit anderen Kommilitonen, dem berühmt-berüchtigten Chefkommentator des DDR-Fernsehens in einer öffentlichen Veranstaltung kritische Fragen zu stellen. Nach fast einem Jahr „Bewährung in der Industrie“ und langen, schwierigen Gesprächen mit dem „Rektor für Ausbildung, Weiterbildung, Erziehung“ konnte Daniel sein Studium in Dresden doch noch erfolgreich beenden. Da stand für ihn aber schon lange fest, dass er nicht in der DDR bleiben wollte.

Die Berliner Mauer zu überwinden, erschien ihm und seiner Freundin angesichts von Zäunen, Wachtürmen, Hundelaufanlagen und Schießbefehl zu gefährlich. Einen Ausreiseantrag wollten sie nicht stellen, weil sie die Schikanen nicht auf sich nehmen wollten, die ein solcher Antrag in der DDR nach sich zog. Sie hatten aber gehört, dass man nordwestlich der bulgarischen Hauptstadt Sofia einigermaßen gut über die Grenze nach Jugoslawien flüchten konnte, weil das dortige Hochgebirge schwer zu bewachen war. Das mag so gewesen sein oder auch nicht, Daniel und seine Freundin wurden noch in der Augustnacht 1973 gefasst, in der sie in den Bergen Richtung jugoslawische Grenze unterwegs waren. Erst erhielt Daniel von einem bulgarischen Grenzer ein paar heftige Faustschläge. Dann wurde er zusammen mit seiner Freundin in ein Gefängnis der bulgarischen Staatssicherheit gebracht, anschließend in das Sofioter Zentralgefängnis. Von dort wurden beide an die DDR ausgeliefert. Daniel wurde wegen „Republikflucht“ von einem Dresdner Gericht als „Rädelsführer“ und weil er nicht mit der DDR-Staatssicherheit kooperieren wollte, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, seine Freundin zu zwei Jahren. Er kam nach Cottbus ins Gefängnis, sie in das berüchtigte Frauengefängnis Hoheneck. Die beiden hatten aber Glück, dass sie „schon“ anderthalb Jahre nach ihrer missglückten Flucht freikamen. Wie sie erst später erfuhren, hatte sich die FDP-Politikerin Liselotte Funcke dafür eingesetzt, dass sie auf die Freikaufliste der Bundesregierung kamen. Für die Freilassung von Daniel zahlte Bonn 120000 DM, für die Freilassung seiner Freundin, einer Kunstwissenschaftlerin, 80000 DM. In West-Berlin absolvierte Daniel ein weiteres Studium, diesmal der Soziologie und Philosophie. Nach dem Studium promovierte er. Bis zu seiner Pensionierung arbeitete er als Redakteur, erst beim berühmten West-Berliner Sender RIAS, dann bei der Deutschen Welle.

Mit dem Pfarrer von Dolatz nach Serbien

Eine Menge Ärger handelten sich rumänische Grenzer ein, nachdem im Sommer 1979 einer Gruppe von Dolatzern die Flucht nach Serbien gelungen war. „Nach dem Kirchweihball über die Grenze“, diese Parole hatte der Dolatzer katholische Pfarrer Wenzel Demele unter seinen banatschwäbischen Landsleuten ausgegeben. Dass er mit dem Kreuz vorneweg ging, stimmt nicht. Das wurde später dazu gedichtet, erinnert sich seine langjährige Haushälterin Elisabeth Adam. Zusammen mit ihren zwei Töchtern und ihrem Sohn gehörte sie zu den 21 Dolatzern, die am 28. August kurz vor Mitternacht vom Dorfrand in Richtung jugoslawische Grenze loszogen. Damit niemand Verdacht schöpft, sorgte die Haushälterin dafür, dass die Glocken wie immer morgens läuteten und dass es in der Kirche auch einen Vorbeter für den Rosenkranz gab. Die Flüchtlinge mussten Wiesen und Felder überqueren und durch Entwässerungskanäle waten. Obwohl noch Sommer war, war es nachts kalt. Gegen 5 Uhr morgens erreichten sie serbisches Gebiet. Dort wurden sie von serbischen Polizisten festgenommen. In Setschan verurteilte sie ein serbischer Richter zu einer symbolischen Strafe von zehn Tagen, die sie im Gefängnis von Großbetschkerek (Zrenjanin) verbüßten. Zwei Tage später füllte sich ihre Zelle mit weiteren elf Dolatzern, denen die Flucht ebenfalls gelungen war. Nachdem sie ihre Strafe ab-gesessen hatten, erhielten sie von der Deutschen Botschaft in Belgrad deutsche Pässe, mit denen sie nach Deutschland ausreisen durften. Hier wurde Wenzel Demele bald Pfarrer einer Gemeinde in der Nähe von Ulm, Elisabeth Adam blieb weiterhin seine Haushälterin.

Ursprünglich wollte sie Rumänien gar nicht verlassen. Ihre Meinung änderte sie, als sich herausstellte, dass eine ihrer Töchter ihre Sanitätsausbildung nicht im Banat, sondern nur im benachbarten Oltenien hätte fortsetzen können. Mit Recht befürchtete sie, dass sie in dieser Region, in der kein Deutsch gesprochen wird, ihr Deutschtum verlieren würde. Damit war sie nicht einverstanden. Auch hatte sie mitbekommen, dass ihre Töchter zusammen mit anderen jungen Leuten Fluchtpläne schmiedeten. „Ehe sie alleine gehen, gehe ich mit“, sagte sie sich und schloss sich den Dolatzern an, die das Kirchweihfest für die Flucht nutzen wollten. In der Fluchtnacht wurde die Gruppe von einem Bienenzüchter angeführt, der nicht gut hörte, und von einem jungen Mann, der nicht gut sah. Daraus entwickelte sich später der Satz „Ein Tauber und ein Blinder führten uns über die Grenze.“

Um geglückte und vereitelte Fluchtversuche aus Rumänien und Bulgarien ging es am 18. Juni 2019 auf einer Veranstaltung in Berlin, zu der die Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde (ENM), der Förderverein der ENM, die Siebenbürger Sachsen und die Banater Schwaben eingeladen hatten. Organisiert wurde die Veranstaltung von Johann Schöpf, Vorsitzender des Landesverbandes der Siebenbürger Sachsen Berlin / Neue Bundesländer und stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins der Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marien-felde.

Den Impulsvortrag hielt der Journalist und Vorsitzende des Berliner Landesverbandes der Banater Schwaben Ernst Meinhardt.

An Aufarbeitung des Grenz-regimes wenig Interesse

Wie die beiden Referenten Johann Steiner und Dr. Christopher Nehring berichteten, zeigt weder Rumänien noch Bulgarien großes Interesse an der Aufarbeitung des Terrorregimes, der Prügelorgien und des Mordens, die in der Zeit der kommunistischen Diktatur an ihren Grenzen an der Tagesordnung waren. Der aus dem Banat stammende Journalist Johann Steiner ist – zusammen mit seiner Temeswarer Kollegin Doina Magheţi – Autor der zweibändigen Dokumentation „Die Gräber schweigen. Berichte von der blutigsten Grenzen Europas“ (Band 1 – 2008, Band 2 - 2010). Der Historiker Dr. Christopher Nehring, Wissenschaftlicher Leiter im Deutschen Spionagemuseum Berlin, veröffentlichte 2017 sein Buch „Tödliche Fluchten über Bulgarien. Die Zusammenarbeit von bulgarischer und DDR-Staatssicherheit zur Verhinderung von Fluchtversuchen“. Der Moderator der Veranstaltung, Dr. Georg Herbstritt, ist Historiker und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Beauftragten für die Stasi-Unterlagen. In seinem 2016 erschienenen Buch „Rumänien, die Securitate und die DDR-Staatssicherheit 1950 bis 1989“ widmet er dem Schießbefehl an Rumäniens Grenze ein ganzes Kapitel.

Wie Steiner und Nehring in Berlin berichteten, gab es sowohl in Rumänien als auch in Bulgarien einen Schießbefehl, der auch in beiden Ländern – genauso wie in der DDR – rücksichtslos angewandt wurde. Wie viele Flüchtlinge in der kommunistischen Zeit an der Grenze Rumäniens zu Jugoslawien und Ungarn getötet wurden, ist bis heute nicht bekannt. Gleiches gilt für die Grenze Bulgariens zu Jugoslawien, Griechenland und der Türkei. In beiden Ländern ist die Dokumentation zu Festnahmen und zu getöteten Flüchtlingen unvollständig. Unterlagen liegen verstreut in verschiedenen Archiven. Akteneinsicht wurde von den postkommunistischen Behörden lange Zeit verhindert. In Rumänien wurden Unterlagen wegen „Raummangels“ sogar bewusst zerstört. Prozesse gegen Grenzer, die Flüchtlinge erschossen oder zu Tode prügelten, ähnlich den „Mauerschützenprozessen“ im wiedervereinigten Deutschland, gab es weder in Rumänien noch in Bulgarien.

Steiner kennt nur eine „offizielle“ rumänische Statistik über illegale Grenzübertritte. Sie wurde seiner Kollegin Doina Magheţi von den postkommunistischen Behörden für einen Vortrag zur Verfügung gestellt. Dieser Statistik zufolge haben zwischen 1980 und 1989 rund 16000 rumänische Staatsbürger versucht, über die Westgrenze zu fliehen. Davon wurden laut besagter Statistik 12000 gefasst. Steiner bezweifelt diese Zahlen. Nach einem Bericht der ungarischen Zeitung „Magyar Hírlap“ haben allein im Jahr 1988 rund 4000 Personen die Grenze von Rumänien nach Ungarn illegal überschritten.

Ebenfalls von 16000 Fluchtversuchen sprach das bulgarische Innenministerium in den 1990-er Jahren im bulgarischen Parlament. Christopher Nehring hält diese Zahl für zu niedrig, weil in der Statistik mehrere Jahre fehlen. Nach seinen Recherchen wurden an den bulgarischen Grenzen 1500 DDR-Flüchtlinge festgenommen. Über 500 weiteren DDR-Bürgern sei die Flucht gelungen.

Jugoslawiens Umgang mit Flüchtlingen

Die Haltung Jugoslawiens gegenüber Flüchtlingen aus den Nachbarländern änderte sich immer wieder. Nach dem Bruch Titos mit Stalin Anfang der 1950er Jahre lieferte es keine Flüchtlinge mehr aus. 1964 schloss es mit Rumänien ein Auslieferungsabkommen, an das es sich bis etwa Mitte der 1970er Jahre hielt. Ab 1975 lieferte es aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland DDR-Flüchtlinge nicht mehr aus. 1977 wurde diese Vereinbarung auch auf die Rumäniendeutschen ausgeweitet. Alle anderen rumänischen Staatsbürger mussten aber weiter bangen, ob sie nach gelungener Flucht von Jugoslawien in den Westen weiterreisen durften oder ob sie nach Rumänien zurückgeschickt wurden. Ungarn schloss mit Rumänien 1964, 1982 und 1986 Auslieferungsabkommen. Nachdem sich die ungarisch-rumänischen Beziehungen Ende der 1980er Jahre stark verschlechterten, wurde kein Flüchtling mehr zurückgeschickt.

Zwischen Bulgarien und Jugoslawien gab es nur eine inoffizielle, mündliche Absprache, wonach Bürger des einen Staates bei einem Fluchtversuch in den anderen Staat zurückgeschickt werden sollten. Diese Absprache galt zwar nicht für ausländische Staatsbürger, zum Beispiel aus der DDR, die aus Bulgarien nach Jugoslawien flüchteten. Christopher Nehring fand in Archiven aber Belege, dass auch DDR-Bürger von jugoslawischen Grenzern nach Bulgarien zurückgeschickt wurden. Die Gründe hierfür sind noch unklar.

Licht ins Dunkel dieses Geschichtskapitels zu bringen, war und ist schwierig. Es wird weiterhin schwierig bleiben, solange weder Rumänien noch Bulgarien ernsthaft daran interessiert sind, die Verbrechen aufzuklären, die in der kommunistischen Zeit an ihren Grenzen verübt wurden